Faktencheck Bürgergeld

Original Veröffentlichung: Faktencheck Bürgergeld | DEMOKRATIE IN BEWEGUNG - DiB

Über den Bezug von Bürgergeld wird viel erzählt wenn der Tag lang ist. Fast nichts davon stimmt. Viele Politiker*innen behaupten, wer nur Sozialleistungen bezieht bekommt mehr als ein Geringverdiener. Oft wird auch die Einschätzung verbreitet das wegen Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnt. dib hat die neusten wissenschaftlichen Daten und Untersuchungen zu diesen Behauptungen verglichen.

Bekommen Sozialverdiener mehr als Geringverdiener? Das ist „schlicht falsch“ stellt das Ifo-Institut in einer aktuellen Studie fest. Alleinstehende in Städten mit mittlerem Mietniveau wie Dresden kann bei 1000 Euro Bruttoverdienst mit Hilfe ergänzender Sozialleistungen im Monat auf 891 Euro netto nach Abzug von Miet- und Heizkosten kommen. Nur mit Sozialleistungen bekommt man 563 Euro Bürgergeld. Geringverdiener haben jedoch immer mehr als Bürgergeld-Empfänger, da sie ergänzende Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld erhalten können.

Bevor man den Geschichten über Bürgergeld glaubt, sollte man wenigstens die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Vergleiche von Arbeit und Bürgergeld berücksichtigen den aktuellen Nettoverdienst. Wer arbeitet, zahlt aber auch in die Rentenkasse ein. Geringverdiener profitieren sehr von der Grundrente. Damit erhält man nach mindestens 33 Beitragsjahren einen deutlichen Zahlungszuschlag. Wer jedoch freiwillig nur Bürgergeld bezieht, senkt seine Rente und verschenkt den Grundrenten-Zuschlag von bis zu 80 Prozent. Dadurch droht im Alter sehr wahrscheinlich Altersarmut. Wer nicht in einer Billig-Wohnung verarmen will, muss arbeiten.
  2. Urlaub und andere Freizeiten werden fast nie berücksichtigt. „Arbeit lohnt sich nicht mehr“-Vertreter*innen behaupten: 500 Euro Zusatzverdienst durch Arbeit im Monat entspreche bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden nur rund drei Euro mehr die Stunde. Diese Rechnung verzerrt aber die Wirklichkeit und ignoriert Feiertage, Urlaub und sonstige freie Tage an denen Arbeitende das Gleiche wie Bürgergeld-Empfänger tun: Kinderpflege, Hilfen in der Familie, Versorgung von Kranken und mehr.Rechnet man das ein, verdienen Arbeitende 3-5 Euro mehr die Stunde als Bürgergeldempfänger.
    Ein Geringverdiener-Paar mit zwei Kindern verdient so zusammen im Monat knapp 1300 Euro mehr als mit dem erhöhten Bürgergeld. Das entspricht rund 70 Euro pro Tag.
  3. Bei einem Mindestlohn von 38 Wochenstunden zahlt man jährlich ca. 1600 Euro Lohnsteuer. Pro Monat können im Schnitt 100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet dann für das gesamte Jahr 300 Euro. Ein Zusatzverdienst, den fast alle Berechnungen ausblenden. Paare erhalten zusammen deutlich mehr.
  4. Mindestens die Hälfte aller Angestellten in Deutschland bekommen Weihnachtsgeld und fast so viele Urlaubsgeld. Doch die “Arbeit-gegen-Bürgergeld-Vergleiche” klammern diese Sonderzahlungen aus. Ein Monatsgehalt mehr bedeutet ein Zwöftel mehr Jahreseinkommen. Das reicht meist meist für eine Reparatur am Auto, einen neuen Fernseher oder einen Urlaub.
  5. Noch etwas, das gern nicht mit gerechnet wird. In vielen Berufen ist ein Trinkgeld üblich. Frisöre u.a. berichten in Medien von rund 15 bis 20 Euro Trinkgeld pro Arbeitstag. Eine Arbeitswoche bringt ihnen so 75 bis 100 Euro zusätzlich zu den vorherigen Rechenbeispielen. Pro Jahr summiert sich der Zusatzverdienst auf rund 4000 Euro.
  6. Zur Wahrheit gehört auch: das Verfassungsgerichtsurteil macht auch den steuerlichen Grundfreibetrag verfassungswidrig. Denn der liegt trotz Erhöhung mit 537 Euro immer noch 26,00 Euro unter dem Bürgergeld. Die Richer*innen am Bundesverfassungsgericht werden wohl auch damit befasst werden.

Wer nur von Bürgergeld lebt, fallen alle diesen Zusatzverdienste weg, sie geraten unweigerlich in eine Armutsfalle. Wir von #DiB stellen fest: Bürgergeld reicht nicht für eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Es ersetzt nicht annähernd ein Lohneinkommen. Die Lösung ist ein echtes Bedingungsloses Grundeinkommen, dass wir schon lange fordern.

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Ich finde das Wort Sozialverdiener dennoch nicht gut gewählt. Es bleiben Sozialhilfeempfänger. Wer das Bürgergeld verdient, bleibt außerhalb der Einsicht eines jeden Betrachters. Das Bürgergeld muss ja auch zurückgezahlt werden.
Das ist bei Menschen, die ihre Arbeitsjahre hinter sich haben und nun wegen der Erkrankung höhere Ausgaben haben nicht zu händeln und gehört unbedingt abgeschafft.

Kein Bürger/in wollte vor dem Bezug der Altersrente noch krank werden. Aber gerade diese Betroffenen sind doppelt gekniffen: ein bestehender Haushalt in ev. großer Wohnung, höhere Ausgaben: Miete (lfd. Kosten), weniger Anschaffungen, dafür aber div. Medikamente - wobei der Rezeptbeitrag u.a. vom Betroffenen bezahlt werden muss.

Die Höhe des Bürgergeldes errechnet sich aus den Versicherungsjahren in/aus der DRV. Das ist aufgrund des letzten Entgeldes unterschiedlich und variiert auch mit einer Partnerschaft (verheiratet). Nur der Grundbezug ist gleich (niedrig) und soll sich nach den äußerlichen Lebenshaltungkosten-Spiegel zusammen setzen. Das hinkt aber mächtig hinterher und müsste schneller angepasst werden.

Es gibt außerdem tatsächlich Berufe, die tatsächlich auf dem Niveau des Grundbezuges dümpeln. Das sind eigentlich keine Berufe, sondern Arbeitsplätze, die keiner machen will: Toiletten putzen z.B. (bleiben oft bei neuen Migranten hängen). Verdienst ist nicht generell geregelt und nur Angestellte mit Tarifvertrag genießen oft bessere Entgelde. Zieht man aber vom Einkommen das Brutto ab, dann bleibt bei einem Single etwa die Hälfte als Netto üer, von dem aber alle lefd. Kosten bezahlt werden müssen. Es bleibt: nichts.
TVöD Entgelt

Ohne Ausbildung, wenig Zukunft.
Ohne Jobangebot, keine Chance.

Das mittlere Mietniveau in Dresden ist inzw. überall Programm, wobei nach Quadratmeter-Preis die kleinsten Wohnungen die teuersten sind.
Das Wohnungsamt, wie auch das Sozialamt / Jobcenter fordert z.B. von einem Single eine Wohnungsgröße von max. 59 m².
Ab Alter 55+ und einem getrennten / verstorbenen Partner wird das Halten einer größeren Wohnung nur dann gestattet, wenn die Kaltmiete unter dem üblichen durchschnittlichen Mietspiegel liegt.
Von jüngeren Singles wird oft die Wohnungsaufgabe und Umzug verlangt. Das muss abgeschafft werden, weil der Umzug unverhältnismäßig Zeit, Kraft und Geld kostet, das für die Jobsuche angewendet werden könnte.

Die Mietpreisbremse, wie auch die Energiekostenbremse, wirken nicht.
Grund: es gibt nur angegebene Obergrenzen, die von Vermieter / Energieversorger voll ausgekostet werden.
Ich habe für einen Jährlichen Gasverbrauch um 10.300 kWh (Heizung, Gasherd-Kochen) und einen Grundpreis von 14,00 €uro pM. Der gesetzliche Grundpreis wurde auf max. 17 € gesetzt. Seitdem muss ich 3 € pM mehr bezahlen + gestiegene Gaspreise, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Da ich meinen Gasherd verkauft und mir eine Indusktionskochplatte gekauft habe, müsste ich eigentlich noch weniger bezahlen als die vormals berechneten 65 € pM, mit der Preissteigerung sind es nun stolze 125 € pM.
Ein Wohnungsamt, Sozialamt / Jobcenter berücksichtigt diese Preissteigerung nicht wirklich. Zumindest ist das nicht nachvollziehbar, wie sich das im Einzelnen zusammensetzt.
Mit anderen Worten: es gibt keine nachvollziehbare Bilanzierungstabelle (Ergebnis einer Nachfrage bei einem Bilanzbuchhalter [+2021]).

Zu Punkt 2.
Urlaub, Freizeit … wurde noch nie berücksichtigt. Bei SozialhilfeempfängerInnen geht man davon aus, dass sie genug Freizeit haben - was natürlich schmarrn ist. Freizeit wird durch Bürokratie ordentlich vernagelt - auch bei EMRentner, die eigentlich Ruhe und Erholung benötigen.

Außerdem hast Du Dich vermutlich vertippt: die notwendigen Grundrentenzeiten sind 35 Jahre (früher 38) und nicht 33. Grundrente

Die Besteuerung von EMR / Altersrenten unter 2.500 €uro Rentenzahlung im Monat muss enden.
Ich zahle jetzt schon keine Steuern, da ich (weit) unter dem zu besteuernden Satz von 2.200 € Rente bekomme.
Selbst meine Betrandsrente liegt darunter, da Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgezogen werden und beim verbliebenen Netto eine Lücke hinterlassen. Zusätzlich haben RentnerInnen mit einer Zusatzversicherungen für Brille, Zahn, Haftpflicht, Hausrat u. Unfall-VS noch weniger im Portemonnaie. Vom Rest werden die lfd. Kosten (Miete, Energie usw.) beglichen … das sind bei mir 250 € (nach 40 VZ-Jahren als Kartografentechnikerin im ÖD: E9 Stufe 4. 3.999 € Brutto = 1.965 Netto).

Seit letztem Jahr 01.01.2023 ist es möglich Wohngeld zu beantragen. Ich bekomme 191 € für eine Wohnung mit Kaltmietpreis von 6,90 € (weil ich schon 40 J. in dieser Wohnung wohne so niedrig). Die Durchschnittsvergleichsmiete ist derzeit bei 10 €uro angekommen und bewegt sich rasant nach oben.
Als Bürgergeldbezieher kann Wohngeld nicht beantragt werden. Als EMRenter schon.

ALLE EMRentnerInnen und auch viele AltersrentenbezieherInnen werden in der Altersrmut leben - einige sogar alles verlieren und als Obdachlose enden (in Hannover gibt es geschätzte ~ 800 Obdachlose, was für die Stadt mit 520.000 EinwohnerInnen eine hohe Zahl ist. Viele davon sterben vorzeitig - scheint gewollt zu sein).

Zum Bedingslosen Grundeinkommen BGE … ich würde dabei dennoch eine Grenze einbauen.
Die Grenze ist das aktuelle Einkommen. Wer als Single mehr als 5.000 € Brutto pM bezieht, sollte nur noch 500 € BGE und wer über 20.000 € Verdienst hat kein BGE. Bei Paaren entsprechend.

Schön wieder von Dir zu hören,
LG Francis

Bedingungsloses Grundeinkommen
Bedingungslos ist nicht richtig ,denn jeder der gesund ist und Arbeiten kann sollte auch arbeiten um so die Gemeinschaft zu unterstützen.
Der richtige Weg.
Jeder erhält ein angemessenes Einkommen von der Geburt bis zum Tod vom Staat.
Die durch Arbeit erbrachte Leistung wird nicht vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt ,sondern fließt in den Gemeinschaftstopf (Staat)
Jegliche Art von Steuern durch Normalverdiener werden überflüssig.
Alle Sozialleistungen werden überflüssig, denn das angemessene Einkommen muss so hoch sein, das jeder davon gut leben kann.
Angemessen bedeutet das ein Kleinkind wahrscheinlich nicht den gleichen Betrag benötigt wie ein Schulkind oder ein Erwachsener.
Das ist eins der Dinge ,die DIB den Bürgern anbieten sollte.

Hallöchen,
Ich bin selbst Bürgergeld-Empfänger. Dass das Geld zurück gezahlt werden muss, davon habe ich noch nie etwas gehört.
Oder habe ich den Satz falsch verstanden?

Das wäre mir auch neu. Ich habe dies hier gefunden:

Muss Bürgergeld zurückgezahlt werden? (buerger-geld.org)

" Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Grundsätzlich muss Bürgergeld nicht zurückgezahlt werden, wenn es rechtskonform bewilligt wurde.

  • Bürgergeld muss aber grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn es zu Unrecht oder in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde.

  • Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht, z. B. die Bagatellgrenze und die Härtefallregelung.

  • Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen.

  • Die Rückforderung von Bürgergeld verjährt nach vier Jahren."

Ich glaube du musst dir keine sorgen deswegen machen :wink:

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Korrekt geschrieben!

Das ist der Punkt der zu einer Rückzahlung führt. Nur der Punkt 2 greift beim Antragsteller.

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Doch, stimmt. Kann ich mal raussuchen und als Bild posten.

Ich fahre jetzt erst mal zur EU. Ich habe tatsächlich einen Termin bei Jutta Paulus (B90/Grüne) und ich bin 3 Tage dort. Wir (VEN-Gruppe) besichten und sprechen auch mit anderen Parlamentariern.

Wenn Ihr etwas genaues wissen wollt oder ein Statement über irgendetwas abgeben wollt. Schreibt mir einen Brief an: francis-bee@web.de
Gerne an die anderen weitergeben/schreiben/teilen … ich habe gerade wenig Zeit … vielen Dank.
Der Brief muss kurz, pregnant, aufs wesentliche reduziert sein und möglichst einen Namen oder Ressort o.s. an den es gerichtet / gehen soll tragen.
Bis Samstag früh muss ich den Brief haben und Vormittag muss ich das ausdrucken (im Copyshop - ich habe keinen Drucker.)
Ich weiß es ist knapp, aber es stand bis heute noch nicht fest.

LG Francis

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