Diesen Gastbeitrag verfassen wir auf Einladung des DiB Bundesvorstandes, wofür wir uns ganz herzlich bedanken. Innerhalb weniger Jahre sind unsere Eltern an ihren schweren wiederkehrenden Krebserkrankungen gestorben; erst Anfang des Jahres haben wir unseren Vater verloren. Unsere Petition widmen wir den beiden und kämpfen nun für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod:
Wenn wir schon damals nicht gefragt wurden, ob wir leben wollen, so sollte man doch zumindest über das eigene Lebensende bestimmen dürfen, wenn wichtige Gründe dafür eingetreten sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Ein Leben darf nicht um jeden Preis gelebt werden müssen, wenn der Mensch selbst das gar nicht mehr kann oder will.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt, dass grundsätzlich jeder Mensch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Knapp ein Jahr danach kommen aus dem Bundestag Entwürfe für eine neue gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland, die den Eindruck vermitteln: Wenn man lange genug wartet, muss man auch nichts mehr bewilligen.
Die meisten Menschen haben keine Angst vor dem Tod, sondern vor dem Sterben. Sie wollen gar nicht so schnell wie möglich gehen, sondern so lange wie möglich menschenwürdig leben. Für viele wäre es daher sehr beruhigend nur zu wissen, dass es einen Notausgang gibt. Die Gewissheit, das Lebensende selbstbestimmt in professioneller Sterbebegleitung einleiten zu können, gibt Sicherheit und führt zu mehr Lebensqualität.
Keinem steht es zu, darüber zu urteilen, wann ein Mensch sein Leben nicht mehr als lebenswert empfinden darf. Selbstbestimmtes Sterben ist ein Grundrecht und kein Privileg, worüber ein anderer entscheiden kann. Allein die Tatsache, dass überhaupt eine Petition nötig ist, ist ohne jeden Zweifel traurig und beschämend genug. Es sollte selbstverständlich sein, dass das individuelle Selbstbestimmungsrecht am Lebensende respektiert wird.
Herr Spahn soll demnach das Natrium-Pentobarbital für eine professionelle Sterbehilfe freigeben. Ärzten, die Sterbewilligen letale Medikamente verschreiben, darf nicht länger der Entzug ihrer Approbation drohen. Das vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Recht muss endlich auch umgesetzt werden. Menschen, die diese Entscheidung für sich treffen, dürfen nicht mehr vorsätzlich blockiert und zu Verzweiflungstaten gezwungen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn der aktuelle Zustand ist untragbar.
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