Am 22.02.2018 hat der Bayerische Landtag (Drucksache 17/20880 http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000014500/0000014777.pdf) beschlossen, den Gesetzesentwurf von Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention abzulehnen (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000011000/0000011061.pdf). Diese UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 20. März 2007 durch Deutschland unterzeichnet und diese hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 ratifiziert. https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Artikel 29 dieser Konvention beschreibt die Verpflichtung der Vertragsstaaten, wie den behinderten Menschen, die auch unter Vollbetreuung stehen, die uneingeschränkte Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben zu gewährleisten ist.
Alle Oppositions-Parteien des Bayerischen Landtags haben für den Gesetzesentwurf gestimmt. Nur die CSU hat geschlossen dagegen gestimmt https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012500/0000012650.pdf
Josef Mederer (CSU), Präsident des Bezirkstags von Oberbayern, will auch, dass auch Behinderte, die voll betreut werden, ein Recht auf Mitsprache bekommen.
Ich suche jetzt bayerische Mitstreiter, die mit mir eine Initiative erarbeiten die zum Nutzen dieser Betroffenen politisch, in Bayern, eingesetzt werden kann. In der Initiative „Vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ wird der Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht nicht behandelt. https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/70-vollstandige-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention
Ich freue mich auf Euren Zuspruch und auf bewegte Mitstreiter.