Reaktivierung des Landesverbandes

Vor dem Hintergrund, dass unser LV nicht mehr anerkannt ist, hatte ich den Bundeswahlleiter angeschrieben, ob der alte LV formell aufgelöst werden muss, bevor er neu gegründet werden kann oder ob er einfach so neu gegründet werden kann oder ob er nicht neugegründet werden muss, weil der alte nie formell aufgelöst wurde.
Antwort des Bundeswahlleiters (gekürzt): der LV wurde nicht aufgelöst, folglich kann anstatt einer Neugründung lediglich eine Reaktivierung in Frage kommen.

Wir müssen also nicht neugründen. Allerdings frage ich mich, wenn wir bei der Wahl eines neuen Vorstandes auf die Regularien der Satzung achten müssen, wo denn die Satzung für den LV MV zu finden ist. Wenn wir keine finden (weil es evtl. gar keine gibt), sollten wir wohl doch neu gründen mit ordentlicher Verabschiedung einer eigenen Satzung. Dann müssten wir vorher den alten LV formell auf dem kommenden Bundesparteitag auflösen.

Fragen an den @Bundesvorstand:

  1. Gibt es irgendwo in der hintersten Ecke der Geschäftsstelle eine Satzung des LV MV?
  2. Wenn nicht, würdet ihr zu Auflösung und Neugründung raten?
  3. Muss aus rechtlicher Sicht, wenn wir neugründen, ein Bundesparteitag den neugegründeten LV bestätigen, bevor er aktiv werden kann?
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Ich nehme das Thema mal in den Papiertiger-Call heute Abend mit :raising_hand_woman:

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Lieber Michael, so wie ich das sehe, könnt Ihr einfach als Tagesordnungspunkt vor der Wiederbesetzung des Vorstandes eine Neufassung der Satzung beschließen. Als Vorlage dient euch vielleicht unsere neue Satzung des LV Bayern. Diese ist so ziemlich rechtlich auf den neuesten Stand.

Wenn Ihr die Satzung nämlich vorher beschlossen habt, wirkt diese bereits für die Besetzung des Vorstandes.

No Mod

Als Vorlage:

DiB Satzung DiB LV Bayern vom 12.09.2020 2020-09-12.pdf (141,9 KB)

Nachtrag: Beachtet auf jeden Fall die Ladungsfristen. Im Zweifelsfall besser noch eine/zwei Woche vorher als z.B. in der Bundesatzung vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass in der alten LV Satzung sich an die Bundessatzung angelehnt wurde. Frist von 6 Wochen ist sicher mehr als ausreichend

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die Satzungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat schon 2018/19 das Transparenz-Team nicht erhalten. Es muss aber welche gegeben haben, ansonsten hätten die Landesverbände 2017 ja nicht gegründet und keine Wahllisten bei den Landeswahlleitungen eingereicht werden können.

Vielleicht hat Christoph Rücker noch etwas bei sich daheim, er war damals im Vorstand und ist noch Parteimitglied.
Die anderen beiden Parteimitglieder, die im Landesvorstand waren, haben ja schon vor einiger Zeit die Partei verlassen.

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Bist Du inspiriert von dieser Info?

MacPom muss wachsen!

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wir hatten in der ersten Zeit schon Leute in LV-Vorständen, die nicht in dem Bundesland gewohnt haben, soweit ich weiß gab das keine Probleme und ich wüsste auch nicht, wieso das Probleme geben sollte :slight_smile:

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ich glaube, die Wohnsitzregeln gelten nur für die Abgeordneten

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Hallöchen,

wir haben eben im Papiertiger-Call darüber gesprochen und halten es für am sinnvollsten, wenn ein Mitglied von euch regulär zu einem Landesparteitag einlädt (gerne mit unserer Unterstützung).
Dort könnt ihr dann eine neue Satzung beschließen und einfach einen neuen Vorstand wählen.

Die Formalia zur Einladung etc. sind eigentlich in allen Landessatzungen gleich gewesen, weil am Anfang dieselbe Standard-Satzung überall beschlossen wurde.

Auflösung und Neugründung wäre deutlich komplizierter, zumal ja nie formell eine Auflösung beschlossen wurde…

LG,
Sabine

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Dem steht folgender Passus aus der Bundessatzung (§2 Nr. 6)entgegen;
„Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird.“
Ein Einschränkung von Mitgliedsrechten (z. B. darf am Ort seiner wahl nicht Vorstand werden) sieht die Satzung in solchen Fällen nicht vor.

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Welche Parteien machen das denn? Hast Du mal Beispiele?

Die sind nun wirklich kein Maßstab! Welche noch?

Im PartG steht nichts über Wohnsitz eines Amtsträgers. Was nicht explizit geregelt ist, ist nicht verboten.
Ansonsten ist die Satzung einer Partei maßgeblich.
No Mod

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Eben, es geht um die Teilnahme an der Wahl und die Zuordnung zum Wahlkreis, das hat nichts mit den parteiinternen Ämtern zu tun.

@anon91073810 ich finde es gut, dass du dir Gedanken machst, damit DIB keine Fehler baut. Aber nimm doch einfach auch mal hin, wenn deine Bedenken unnötig sind.

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ich habe auf dem alten Google Drive die Satzung und das Gründungsprotokoll des LV MV gefunden. :wink:
Habe diese nun auch in der Wolke bei der Sammlung unserer Landessatzungen mit abgelegt.
Und auf der Website werde ich die Satzung auch noch hinterlegen.

Hier die Satzung:
Satzung-MV.pdf (31,6 KB)

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@all
da es gerade Überlegungen zu einem LV Zusammenschluss Berlin Brandenburg gibt,
_ gäbe es vllt Interesse an einem zusammenfassenden LV Nord-Ost (MV-B-B) ?

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26 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Interessenskonflikte-Doppelmitgliedschaften-sonstige Verbände