Neue Marktplatzordnung für DiB - Antrag BPT2021 - Modalitäten - ! und nicht mehr "Text hier zur Diskussion" - ! dieses siehe neuen Thread

Änderung Thread-Inhalt:

da die Diskussion hier gleich vom Anfang an off-topic abgedriftet ist,
habe jetzt den ursprünglichen Titel dieses Threads zu diesbezüglichen
„Modalitäten“ - bezogen auf die Eintragung dieses unten stehenden Textes auf „Antragsgrün“
(siehe 9. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (Antragsgrün) ) -
geändert,
und für die Inhaltsdiskussion einen neuen Thread erstellt,
siehe
Aktuelle Marktplatzordnung von DiB - früherer BPT-Antrag - "Text hier zur Diskussion"

Bitte den Inhalt des unteren Textes deswegen entsprechend dort zu diskutieren _ Danke :slight_smile:

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Text des ursprünglichen Eingangspostings hier unverändert (um die Diskussion weiter unten zu „Modalitäten“ nachvollziehen zu können):

da es keiner für nötig gehalten hat, eine Diskussion zu diesem Antrag auf dem MP im Voraus zu posten, hole ich es hier nach:

aus

Start

  1. Bundesparteitag
  2. S6

S6: Marktplatzordnung

Veranstaltung: 8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt: TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in: DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status: Eingereicht
Eingereicht: 24.10.2021, 15:33

Antragstext

§ 1 Der Marktplatz der Ideen

  1. Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
    Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin
    nach Telemediengesetz ist.

  2. Nutzerin im Sinne dieser Ordnung ist jeder mit einem Nutzer*innenkonto
    auf dem Marktplatz.

§ 2 Betrieb des Marktplatzes

  1. Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
    Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.

  2. Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und
    technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf
    inhaltlich arbeiten können.

  3. Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
    insbesondere Regelungen zu:

  • internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
  • Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
  1. Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
    seiner Aufgabe unterstützen.

  2. Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem
    Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
    Letztentscheidungskompetenz.

§ 3 Moderation des Marktplatzes

  1. Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den
    Marktplatz erlassen.

  2. Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
    dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der
    Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht
    geprüft werden.

  3. Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
    ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren
    eines Beitrags
  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
    Editieren eines Threads
  • das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
  • das Aussprechen offizieller Warnungen
  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären
    Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
  • die Möglichkeit, einen Nutzerin, einen Thread oder einzelne Worte auf
    einen aktiven Moderationsstatus zu setzen
  1. Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das
    Betriebsteam kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine
    Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann mögliche
    Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht
    prüfen lassen.

  2. Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
    sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag
    des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

§ 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz

  1. Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann
    der Bundesvorstand nach § 5 der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen
    Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

  2. Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim
    Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht
    nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum
    Urteil gesperrt.

  3. Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
    Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

  4. Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte
    Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der
    Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die
    Partei.

§ 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz

  1. Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können
    der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands
    einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission
    beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von
    der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts
    anderes verfügt.

  2. In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen.
    Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 , 8, 9, 10, 11 und 13 der
    Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

  3. Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
    Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 der
    Satzung empfehlen.

  4. Mit der Beendigung des Bewegerinnenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
    DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzer
    innenkonto auf Anordnung des
    Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet
    der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben
    des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

§ 6 Änderung der Marktplatzordnung

  1. Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.

  2. Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
    Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die
    Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die
    Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als
    Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der
    Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen
    abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen
    vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des
    nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

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1 „Gefällt mir“

Ich habe nicht verstanden

  • ob dies eine Änderung beinhaltet

  • oder wer diesen Antrag einbringt.

Antragsteller*in:
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

:wink: :innocent: es lebe das „System“ (?) …

Es ist kein Antrag. Damit zu den einzelnen Ordnungen Anträge eingereicht werden können, musste Guido die Ordnungen rein technisch als „Antrag“ im System hinterlegen :wink:

Es handelt sich also um die MPO in ihrer aktuell gültigen, bereits beschlossenen Form. :slight_smile:

5 „Gefällt mir“

…zur Bestätigung auf dem BPT ?

Das ist die Ordnung, die in dieser Form bereits vom BPT beschlossen worden ist.

Wie gesagt, damit jeder bequem Anträge einreichen kann, ohne selbst groß suchen zu müssen, hat Guido die entsprechend im System hinterlegt…

4 „Gefällt mir“

da steht
„Eingereicht:
24.10.2021, 15:33“

Ich würde mich nur wiederholen…

Oder anders: Wenn „DEMOKRATIE IN BEWEGUNG“ dran steht, ist es kein Antrag (auch wenn die Technik es so nennt), sondern nur eine Einstellhilfe für alle, damit möglichst barrierefrei eingereicht werden kann. Anträge können nur real existierende Personen stellen.

5 „Gefällt mir“

also haben wir es hier mit einem „Formfehler“ zu tun ?

Nein. Mit einem Verfahren, dass wir seit dem 2 oder 3. Parteitag genau so nutzen…

4 „Gefällt mir“

das scheint es aber nicht verständlicher für Außenstehende zu machen :wink:

da steht nämlich

[quote=
|Veranstaltung:|8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG|

|Tagesordnungspunkt:|TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen|
|Antragsteller*in:|DEMOKRATIE IN BEWEGUNG|
|Status:|Eingereicht|
|Eingereicht:|24.10.2021, 15:33|

wer soll sich denn die Erklärung ausdenken, die du weiter oben geschrieben hast ?


Antwort auf Post 13 (Sofian) :

ich hab mich nicht beschwert, hab nur was festgestellt

wenn das die Lösung des Problems darstellen sollte, könnt ihr gern machen…

ansonsten wäre es schön, die demokratische Strukturen in der Partei, verständlich für alle zu gestalten, zumindest was die Form angeht - beim 9. BPT dann vllt ? :pray:

ÄNDERUNG, siehe auch Thread-Eingangsposting:

da die Diskussion hier gleich vom Anfang an off-topic abgedriftet ist,
habe jetzt den ursprünglichen Titel dieses Threads zu diesbezüglichen
„Modalitäten“ - bezogen auf die Eintragung dieses unten stehenden Textes auf „Antragsgrün“
(siehe 8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (Antragsgrün) 1 ) -
geändert,
und für die Inhaltsdiskussion einen neuen Thread erstellt,
siehe
Aktuelle Marktplatzordnung von DiB - früherer BPT-Antrag - „Text hier zur Diskussion“

Bitte den Inhalt des unteren Textes deswegen entsprechend dort zu diskutieren _ Danke :slight_smile:

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(alter Beitrag):

nun, wie auch immer,
der obige Text steht hier zur Diskussion, ich glaube, die hat bisher so nicht stattgefunden auf dem MP
_ spät offensichtlich, aber besser als gar nicht :wink:

_ und die Tatsache, daß man all die Jahre keine „1000,-€“ ausgibt für ordentliche Programmierung basaler Angelegenheiten, aber sonst 100.000 für aussichtslose Wahlkämpfe ausgibt, ist ein Thema für anderswo (ausgehend von den Erklärungen oben von Sofian - übrigens Danke dafür an dieser Stelle :pray: )

_ und auch der Punkt der mangelnden Nutzung des MP, des einzigen semi-öffentlichen Diskussionsmediums, das wir haben, für die demokratische Diskussion solcher Anträge innerhalb der Partei, kann ebenfalls anderswo diskutiert werden

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Ich versuche nur, es dir zu erklären. Du bist der Erste, der sich darüber beschwert.

Ich kann @Guido natürlich auch bitten, die Ordnungen alle wieder zu löschen. Dadurch wird das Einreichen von Anträgen zu Satzung und Ordnungen aber echt schwierig. Beschwerden über alle dann bereits wegen Fehlern in der Form abgelehnten Anträge leiten wir dann an dich weiter. :wink:

Also, unabhängig davon

  • wer
  • was
  • wie
    beantragt/gepostet/eingereicht hat

hier mal was anderes: imho solltet Ihr tunlichst darauf achten daß das „Betriebsteam“ ganz klar unterteilt wird (also personell unterteilt!) zwischen dem technischen Teil des Betriebs und dem inhaltlichen Bewerten von Postings.

Auch die Organisation des Marktplatzes hat meiner Meinung nach nicht in den Händen derjenigen zu sein die im Nachhinein aufgestellte Regeln anwenden.

Gruß
– Stefan

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Meine Aufforderung seit jeher.
Wird vom Bundesvorsitzenden ignoriert.

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Und was konkret würdest du dann dem Technischen zuordnen und was dem Inhaltlichen?

Wie würdest du vorgehen wollen, um für beide Bereiche ausreichend Menschen zu finden, die sich der Sache annehmen wollen und können?

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Ich zitiere mal aus den Erläuterungen zum Antragsgrün, zu dem alle Mitglieder Zugang erhalten hatten:

"Zu den Tagesordnungspunkten können sowohl eigenständige Anträge als auch Änderungsanträge zu den Anträgen Anderer gestellt werden. Um einen eigenen Antrag einzureichen, klickst Du in der Tagesordnung auf der Hauptseite neben dem Tagesordnungspunkt auf „Antrag einreichen“. Um einen Änderungsantrag einzureichen, gehst Du auf die Seite des zu ändernden Antrags und klickst oben oder unten rechts auf „Änderungsantrag stellen“. Deine Änderungen kannst Du dann direkt im Änderungsmodus in den Antragstext eintragen.

Der TOP 5, Satzung und Ordnungen, funktioniert etwas anders, weil es hier schon Texte gibt. Die bestehenden Texte der Satzung und der Ordnungen sind als „Anträge“ angelegt. Die Anträge auf Änderung der Satzung oder einer Ordnung werden als „Änderungsanträge“ zu diesen „Anträgen“ gestellt. Zu diesen „Änderungsanträgen“ können wiederum Änderungsanträge gestellt werden. Dabei wird die Satzung bzw. Ordnung in der durch den jeweiligen ursprünglichen Antrag geänderten Fassung dargestellt, und Du kannst in dieser Fassung eintragen, wie sie stattdessen geändert werden soll. Markiert werden dabei nur Deine Änderungen. Die Änderungen des ursprünglichen Antrags erscheinen in dieser Fassung nicht markiert; um sie markiert zu sehen, musst Du den ursprünglichen Antrag aufrufen."

Abgesehen davon, daß das nicht neu ist, worauf schon hingewiesen wurde, ist daran auch nichts konspirativ oder sonstwie suspekt. Jede kann ja den Text, der online steht, mit dem Text vergleichen, der unter Satzungsdokumente ohnehin veröffentlicht ist, um festzustellen, ob es (vielleicht doch versteckte?) Änderungen gibt.

Um es einmal sehr platt zu sagen, auch hier gilt: Erst denken, dann reden.

Ute
für die Papiertiger*innen

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Hört doch auf den Leuten Mißtrauen vorzuwerfen.
Ihr habt aus einer Mitmachpartei eine Einheitspartei gemacht.
Das zeigt sich glücklicherweise in den aktuellen Wahlergebnissen.

Das man noch Mitglied bei DiB ist könnte auch bedeuten dass man euch die interne Kritik nicht ersparen wird!

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Vielleicht hilft dies zum Verständnis: Antragsgrün - die grüne Online-Antragsverwaltung

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Pressefreiheit?? Ist DiB für die Pressefreiheit in Deutschland zuständig? Enorm!

Unabhängigkeit? Von wem hängt DiB ab? Oder ist das ein außenpolitischer Beitrag der besagen will, Deutschland wäre immer noch ein besetztes Land?

Transparenz? Surfista klagt doch ständig Funktionär*innen an. Wie kann er das tun, wenn er wenigen Intransparenz die Vorgänge nicht kennt?

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