Bitte den Inhalt des unteren Textes deswegen entsprechend dort zu diskutieren _ Danke
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Text des ursprünglichen Eingangspostings hier unverändert (um die Diskussion weiter unten zu „Modalitäten“ nachvollziehen zu können):
da es keiner für nötig gehalten hat, eine Diskussion zu diesem Antrag auf dem MP im Voraus zu posten, hole ich es hier nach:
TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:
Eingereicht
Eingereicht:
24.10.2021, 15:33
Antragstext
§ 1 Der Marktplatz der Ideen
Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin
nach Telemediengesetz ist.
Nutzerin im Sinne dieser Ordnung ist jeder mit einem Nutzer*innenkonto
auf dem Marktplatz.
§ 2 Betrieb des Marktplatzes
Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.
Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und
technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf
inhaltlich arbeiten können.
Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
insbesondere Regelungen zu:
internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
seiner Aufgabe unterstützen.
Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem
Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
Letztentscheidungskompetenz.
§ 3 Moderation des Marktplatzes
Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den
Marktplatz erlassen.
Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der
Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht
geprüft werden.
Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:
das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren
eines Beitrags
das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
Editieren eines Threads
das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
das Aussprechen offizieller Warnungen
die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären
Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
die Möglichkeit, einen Nutzerin, einen Thread oder einzelne Worte auf
einen aktiven Moderationsstatus zu setzen
Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das
Betriebsteam kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine
Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann mögliche
Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht
prüfen lassen.
Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag
des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.
§ 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz
Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann
der Bundesvorstand nach § 5 der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen
Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.
Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim
Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht
nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum
Urteil gesperrt.
Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.
Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte
Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der
Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die
Partei.
§ 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können
der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands
einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission
beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von
der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts
anderes verfügt.
In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen.
Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 , 8, 9, 10, 11 und 13 der
Schiedsgerichtsordnung entsprechend.
Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 der
Satzung empfehlen.
Mit der Beendigung des Bewegerinnenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerinnenkonto auf Anordnung des
Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet
der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben
des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.
§ 6 Änderung der Marktplatzordnung
Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.
Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die
Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die
Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als
Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der
Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen
abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen
vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des
nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.
Änderungsanträge
keine
Kommentare
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Es ist kein Antrag. Damit zu den einzelnen Ordnungen Anträge eingereicht werden können, musste Guido die Ordnungen rein technisch als „Antrag“ im System hinterlegen
Es handelt sich also um die MPO in ihrer aktuell gültigen, bereits beschlossenen Form.
Oder anders: Wenn „DEMOKRATIE IN BEWEGUNG“ dran steht, ist es kein Antrag (auch wenn die Technik es so nennt), sondern nur eine Einstellhilfe für alle, damit möglichst barrierefrei eingereicht werden kann. Anträge können nur real existierende Personen stellen.
|Tagesordnungspunkt:|TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen|
|Antragsteller*in:|DEMOKRATIE IN BEWEGUNG|
|Status:|Eingereicht|
|Eingereicht:|24.10.2021, 15:33|
wer soll sich denn die Erklärung ausdenken, die du weiter oben geschrieben hast ?
Antwort auf Post 13 (Sofian) :
ich hab mich nicht beschwert, hab nur was festgestellt
wenn das die Lösung des Problems darstellen sollte, könnt ihr gern machen…
ansonsten wäre es schön, die demokratische Strukturen in der Partei, verständlich für alle zu gestalten, zumindest was die Form angeht - beim 9. BPT dann vllt ?
da die Diskussion hier gleich vom Anfang an off-topic abgedriftet ist,
habe jetzt den ursprünglichen Titel dieses Threads zu diesbezüglichen
„Modalitäten“ - bezogen auf die Eintragung dieses unten stehenden Textes auf „Antragsgrün“
(siehe 8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (Antragsgrün) 1 ) -
geändert,
und für die Inhaltsdiskussion einen neuen Thread erstellt,
siehe
Aktuelle Marktplatzordnung von DiB - früherer BPT-Antrag - „Text hier zur Diskussion“
Bitte den Inhalt des unteren Textes deswegen entsprechend dort zu diskutieren _ Danke
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(alter Beitrag):
nun, wie auch immer,
der obige Text steht hier zur Diskussion, ich glaube, die hat bisher so nicht stattgefunden auf dem MP
_ spät offensichtlich, aber besser als gar nicht
_ und die Tatsache, daß man all die Jahre keine „1000,-€“ ausgibt für ordentliche Programmierung basaler Angelegenheiten, aber sonst 100.000 für aussichtslose Wahlkämpfe ausgibt, ist ein Thema für anderswo (ausgehend von den Erklärungen oben von Sofian - übrigens Danke dafür an dieser Stelle )
_ und auch der Punkt der mangelnden Nutzung des MP, des einzigen semi-öffentlichen Diskussionsmediums, das wir haben, für die demokratische Diskussion solcher Anträge innerhalb der Partei, kann ebenfalls anderswo diskutiert werden
Ich versuche nur, es dir zu erklären. Du bist der Erste, der sich darüber beschwert.
Ich kann @Guido natürlich auch bitten, die Ordnungen alle wieder zu löschen. Dadurch wird das Einreichen von Anträgen zu Satzung und Ordnungen aber echt schwierig. Beschwerden über alle dann bereits wegen Fehlern in der Form abgelehnten Anträge leiten wir dann an dich weiter.
hier mal was anderes: imho solltet Ihr tunlichst darauf achten daß das „Betriebsteam“ ganz klar unterteilt wird (also personell unterteilt!) zwischen dem technischen Teil des Betriebs und dem inhaltlichen Bewerten von Postings.
Auch die Organisation des Marktplatzes hat meiner Meinung nach nicht in den Händen derjenigen zu sein die im Nachhinein aufgestellte Regeln anwenden.
Ich zitiere mal aus den Erläuterungen zum Antragsgrün, zu dem alle Mitglieder Zugang erhalten hatten:
"Zu den Tagesordnungspunkten können sowohl eigenständige Anträge als auch Änderungsanträge zu den Anträgen Anderer gestellt werden. Um einen eigenen Antrag einzureichen, klickst Du in der Tagesordnung auf der Hauptseite neben dem Tagesordnungspunkt auf „Antrag einreichen“. Um einen Änderungsantrag einzureichen, gehst Du auf die Seite des zu ändernden Antrags und klickst oben oder unten rechts auf „Änderungsantrag stellen“. Deine Änderungen kannst Du dann direkt im Änderungsmodus in den Antragstext eintragen.
Der TOP 5, Satzung und Ordnungen, funktioniert etwas anders, weil es hier schon Texte gibt. Die bestehenden Texte der Satzung und der Ordnungen sind als „Anträge“ angelegt. Die Anträge auf Änderung der Satzung oder einer Ordnung werden als „Änderungsanträge“ zu diesen „Anträgen“ gestellt. Zu diesen „Änderungsanträgen“ können wiederum Änderungsanträge gestellt werden. Dabei wird die Satzung bzw. Ordnung in der durch den jeweiligen ursprünglichen Antrag geänderten Fassung dargestellt, und Du kannst in dieser Fassung eintragen, wie sie stattdessen geändert werden soll. Markiert werden dabei nur Deine Änderungen. Die Änderungen des ursprünglichen Antrags erscheinen in dieser Fassung nicht markiert; um sie markiert zu sehen, musst Du den ursprünglichen Antrag aufrufen."
Abgesehen davon, daß das nicht neu ist, worauf schon hingewiesen wurde, ist daran auch nichts konspirativ oder sonstwie suspekt. Jede kann ja den Text, der online steht, mit dem Text vergleichen, der unter Satzungsdokumente ohnehin veröffentlicht ist, um festzustellen, ob es (vielleicht doch versteckte?) Änderungen gibt.
Um es einmal sehr platt zu sagen, auch hier gilt: Erst denken, dann reden.
Hört doch auf den Leuten Mißtrauen vorzuwerfen.
Ihr habt aus einer Mitmachpartei eine Einheitspartei gemacht.
Das zeigt sich glücklicherweise in den aktuellen Wahlergebnissen.
Das man noch Mitglied bei DiB ist könnte auch bedeuten dass man euch die interne Kritik nicht ersparen wird!