Listenvereinigungen und Listenverbindungen bei Kommunalwahlen

Beim Landesparteitag Bayern gestern kam die Frage auf, was es für uns an Konsequenzen hat, dass der Landtag im Februar 2018 beschlossen hat, Listenverbindungen zu verbieten. Das Ganze ist besonders auch deshalb interessant, weil die Kommunalwahlen (wenn auch nicht zwangsläufig die in Bayern) auch als Testfeld für ein Kleinparteienbündnis gedacht waren (@beni, @G.Ziethoff, @SabineFP, @fe-eineweltpartei.de, @anon40304920, @drakon, @Thomas, @anon44959565 ).

Es gibt im Internet dazu wenige Infos, deshalb ist es sicher wichtig, dass wir uns fachkundigen Rat einholen. Ich habe allerdings eine Seite gefunden, die folgendes schreibt:

„In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 82, 322) wird eine juristische Unterscheidung zwischen „Listenverbindung“ und „Listenvereinigung“ gemacht, die sich nicht mit den üblichen technischen Beschreibungen deckt.
Eine Listenverbindung ist demnach eine bloße Zählgemeinschaft zur Überwindung einer Sperrklausel (nach BVerfGE 82, 322 wegen der ungleichen Stimmengewichtung verboten), eine Listenvereinigung ist eine von mehreren Parteien aufgestellte Liste (wäre nach dem Grundgesetz erlaubt).“

Eine Listenverbindung könnte also dann nach dieser Definition trotzdem eingegangen werden, oder? Fachkundige Infos sind sehr willkommen…

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ja, bei kommunalwahlen gibt es die schrägsten sachen. aber da treten ja auch oft irgendwelche bauernverbände, örtliche wähler*innengruppen und so an. spannend wäre, ob es möglichkeiten auf landesebene gegeben hätte.

für den probelauf für das kleinparteienbündnis (partei) ist es irrelevant, ob sog. „wählergruppen“, spv oder sowas zugelassen sind, weil wir ja eine partei gründen, wenn alles klappt.

listenverbindungen können auf landesebene nur noch in brandenburg gemacht werden. :disappointed_relieved: sonst bräuchten wir die partei ja nicht. auf bundesebene wurde sie ca. 1991 abgeschafft, weshalb bündnis90 und die grünen fusioniert sind…

ich bin ein erklärbär! :bear:

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Also so wie ich das verstehe: ihr dürft zusammen eine Liste wählen.

was nicht geht: mut wählt eine Liste, DiB wählt eine Liste und dann wird die verschmolzen, also zB immer abwechselnd mut und DiB

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