Aufruf: Ich suche Mitstreiter*innen Expert*innen Prüfer*innen
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Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja
Eine Initiative von: Kuki
Bearbeitungsstatus: Idee
Redaktionsschluss: offen
Einleitung
Angeregt durch folgende Information aus dem Radio:
„In Norwegen werden die Baukosten für Straßen, Brücken und Tunnel durch Mauterhebung bezahlt. Jedes neue Bauprojekt führt zu mindestens einer neuen Mautstation. Sobald die Baukosten durch die Mauterhebung eingenommen sind, wird die Mautstation wieder abgebaut“
und frustriert durch die Tatsache, dass ich als jahrzehntelanger Mieter von Mietwohnungen immer nur zum Zusehen verdammt bin wie Mieten allerorts, vor allem aber in Großstädten, in immer höhere Sphären getrieben werden,
habe ich mir eine Frage in mein Bewußtsein zurückgeholt, die mir schon so lange auf der Seele brennt wie ich das erste Mal in den „Genuss“ einer Wohnungsmodernisierung und der damit verbundenen Modernisierungsumlage gekommen bin:
Warum muß ich als Mieter eine Modernisierungsumlage auch dann weiter zahlen, wenn die für die Modernisierungsmaßnahmen aufgewendeten Kosten abgetragen bzw. beglichen sind?
Wo liegt da der Sinn, außer demjenigen, dass dadurch Mieten explodieren und die Rendite für Vermieter steigt?
Problembeschreibung
Die Modernisierungsumlage wurde 1974 mit dem damaligen Miethöhegesetz eingeführt. Sie sollte den Eigentümern Anreize geben, ihren Wohnungsbestand zu verbessern. Damals hatten in der Bundesrepublik noch etwa elf Millionen Wohnungen keine Sammelheizung und drei Millionen kein Bad. Und die Zinsen waren hoch.
Im Jahr 2001 wurde die Umlage ins Bürgerliche Gesetzbuch (§ 559) aufgenommen. Vor allem in den neuen Bundesländern bestehe noch ein hoher Investitions- und Modernisierungsbedarf, hieß es damals zur Begründung - ein Anreiz für Eigentümer sei weiterhin erforderlich.
Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. In den Großstädten explodieren die Mieten; Menschen mit ganz normalen Einkommen befürchten, sich künftig das Leben dort nicht mehr leisten zu können.
Zwar gibt es politische Ansätze die Modernisierungsumlage auf acht Prozent zu senken. Das erscheint mir aber nur wie ein Tropfen auf den heissen Stein. Weiter explodierende Mieten werden so nicht verhindert.
Forderungen
Es gilt das Prinzip der „zeitlich unbegrenzten“ Modernisierungsumlage in Frage zu stellen und umzustellen auf eine zeitlich begrenzte Modernisierungsumlage, die solange auf Mieter umgelegt werden darf bis die für die Modernisierungsmaßnahmen aufgewendeten Kosten abgetragen bzw. beglichen sind. Bei den derzeit 11% der für eine Wohnung aufgewendeten Kosten wären das ca. 9 Jahre. Danach würde die Miethöhe um den entsprechenden Betrag wieder sinken. Diese Miethöhenrückführung würde sich auch in den
Mietenspiegeln auswirken. Ein exponentielles Wachstum würde gestoppt.
Ein Anreiz für Vermieter, in Modernisierung zu investieren bliebe dennoch erhalten. Denn es werden ja mit der Modernisierung bleibende substanzielle Werte geschaffen, d. h. der Wert der Immobilie erhöht sich duch eine Modernisierung entsprechend. Zudem sind Modernisierungsmaßnahmen steuerlich anrechenbar (siehe Quelle unten).
Die Möglichkeit der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB bliebe weiterhin möglich.
Quellen
Mein eigenes Erleben als Mieter
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
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