Davon bin ich überzeugt . Den Ansatz , 25% zurückzuhalten und in einen Ausbildungsfond zu überführen , zeigt ja , dass Ihr Euch Gedanken über die wichtigsten Themen junger Menschen gemacht habt .
Aber @anon77198899 hat Recht wenn er den Zeitrahmen von Volljährigkeit bis 25 Jahre anspricht . Ich schreibe ganz bewusst >volljährig< und nicht 18 , um klar zu machen , dass es rechtlich nicht haltbar ist , einer volljährigen Person Teile des bedingungslosen Grundeinkommens vorzuenthalten .
Ich bin ganz bei Euch , diese 25% (könnte man im Vorschulalter sogar erhöhen) den Eltern vorzuenthalten ; besser gesagt , an die außerschulische Ausbildung zu binden . Diese Bedingung wäre auch völlig in Ordnung ; die Gründe habt Ihr genannt . Und da können sicher auch @anon77198899 , @Sabine , @AlexanderKleilein und Andere mitgehen .
Doch diese Fürsorge muss mit Erreichen der Volljährigkeit enden ; das gilt für Eltern , aber erst Recht für den Staat . Ab dem Datum der/der Volljährigkeit steht dem jungen Erwachsenen das BGE in voller Höhe zu und muss ihr/ihm auch zur bedingungslosen (freien) Verfügung stehen .
Was ist nun aber mit den angesparten rund 60k€ im Bildungsfond ? Der Zweck des Fond ist ja bereits definiert und sollte auch nur zu diesem Zweck genutzt werden . Der Zinsgewinn ist sofort auszuzahlen , da er Eigentum des/der jungen Erwachsenen ist und die Fürsorge ja gerade endet .
Anders verhält es sich mit den Anteilen der nun Erwachsenen an diesem Fond . Sie sind nicht bedingungslos , weil zweckgebunden . Aber sie bleiben immer noch Eigentum der Menschen . Da wir ja lebenslang lernen , könnten wir auch lebenslang Anspruch auf unsere Fondanteile erheben , ob wir nun mit 40 noch ein Studium beginnen oder mit 50 eine Umschulung oder unseren Enkeln ein Auslandsstudium ermöglichen .
Das willkürliche Alter von 25 sollten wir deshalb aus der Ini herausnehmen . Schwieriger erscheint mir die Definition von Bildung bzw Ausbildung . Sie ist für einen Milchbauern sicher etwas Anderes , als für eine Fotografin oder einen Arzt . Für Künstler/innen können Bildungsreisen wichtig sein , während Laborant/innen vielleicht eher am Arbeitsort eine Fortbildung mit Pause von der Arbeit nötig sein könnte . Auch ist es nicht einfach , für alle Menschen zu beantworten , ob Opern-oder Theaterbesuche nur Vergnügen oder auch Bildung ist oder ob das überhaupt noch zum BGE gehört .
Auch sollten wir festlegen , wer diesen Bildungsfond verwalten soll . Banken scheinen mir da eher ungeeignet , da ihr Geschäftsmodell Gewinnmaximierung ist und sie deshalb gerne mit Geld , was ihnen nicht gehört , außerordentliche Risiken eingehen . Auch der Staat selbst ist nicht optimal geeignet , da er dazu neigt , das Geld seiner Bürger zweckentfremdet auszugeben oder zu verschleudern .