Initiative zur Präzisierung der angenommenen Initiative Bedingungsloses Grundeinkommen ( BGE)

ich hatte meine Kritik in puncto Bildungsfond innerhalb des TK schon geäussert, leider ein wenig zu spät…, so daß ich jetzt, da es offensichtlich nicht nur mir aufgefallen ist, daß es da ein Problem gibt, auch hier was dazu beitragen möchte:

Vor paar Monaten hatte ich eine neue Ini begonnen die ínnerhalb des breiteren Konzeptes der UM-FAIR-TEILUNG eine erweiterte und komplexere Form von Untergrenzen-Regelung für Einkommen ( = Auskommem) fordert und eine Kombination herstellt aus 3 Ideen:
BGE + JobGarantie (DiEM25-Position) + BildungsPlus (lebenslanges-Lernen -Garantie) :
siehe

Innerhalb des TK wurde vermutlich aus zeitlichen Gründen damals gesagt, das sprengt momentan den Rahmen sich damit zu beschäftigen - aber es gab einen „Wunsch“ die Bildungsverknüpfung mit dem BGE einzubeziehen.
Da ich leider nur peripher beim TK mitmachen konnte, habe ich nicht schnell/rechtzeitg und genau schauen und überlegen können ob und wie die Idee des Bildungsfonds zur bisherigen Konstruktion und Philosophie des BGE passt.

Sie passt nicht. Denn das Prinzip der Bedingungslosigkeit wird verletzt.
Die Begründung daß man „Kinder vom falschen Verhalten ihrer Eltern schützen möge“ ist zwar aus der Praxis heraus inspiriert, aber sollte durch Gesetze direkt beeinflusst werden, bezogen auf Stärkung von Kinderrechten u.a. und nicht durch Nebenmaßnahmen bei anderen Instrumenten (wie ein BGE-Konzept), das bringt Unklarheit in die politische Denkweise der Programmatik…

Und auch die Idee beim Emanzipatorisches Bildungs+Einkommen (EB+E) ist anders gelagert :
denn dort handelt es sich um eine Bildung-Plus-BGE-Forderung, nicht um eine Bildung"Aufschub"-BGE Maßnahme wie beim Bildungsfond… (zeitliche Steckung der BGE Zahlung für Kinder noch gekoppelt zwischen 18-25 mit der zusätzlichen Bildungsbedingung) .

Selbstverständlich wäre eine Art Bildungsfond sinnvoll, allerdings eher als eine unabhängig vom BGE - dieses evtl flankierende Maßnahme - mit besonders günstigen Konditionen als Anreiz für die Eltern die für die Bildung ihrer Kinder voreinsparen -
aber das ist tatsächlich ein zusätzliches Thema und sollte nicht mit dem Kernrumpf des BGE-Konzeptes fest installiert werden.

Das BGE sollte verstanden werden als eine Art Infrastrukturmaßnahme, die für alle gilt,
so wie eine gut gebaute Strasse an die alle teilhaben können (inkl. Kinder, auch wenn sie noch an der Hand ihrer Eltern laufen :wink: )

Vllt deswegen finde ich auch die Anmerkungen an den Satz berechtigt:

die Idee der Mindest-Teilhabe ist wichtig,
aber die Koppelung an einen „gesamtwirtschaftlichen Erfolg“ ist aufgrund eben der Undifferenziertheit dieses Ausdrucks, nicht so gelungen - an diesem Punkt sollten wir noch weiter denken…

Was den Geltungsorbis angeht:

Hier müssen wir überlegen welchen Zweck das BGE hat und wie dieser am Besten erfüllt wird:
Wen es dabei um eine garantierte Mindest-Teilhabe geht,
dann ist die Staatsbürgerschaft / Nationalität etc. keine so gute Grundlage
wie der Wohnort,
denn man muss auch bedenken, daß das BGE-Modell perspektivisch auf europäischer Ebene und weltweit eingeführt werden sollte … wo der Bedarf anders aussieht
Heute gilt schon für bestimmte Fragen ein 5-jähige Mindest-Aufenthaltsdauer in DE sogar für EU-Bürger (Bezug von Sozialleistungen),
also es werden gerechte Regelungen sicher zu finden sein

Schließlich was die Berechnungsgrundlage angeht,
als die hier die Pfändungsgrenze gewählt wurde :
Diese ist an die Berechnungen des Existenzminimums gekoppelt basierend auf Statistiken und wird jedes Jahr angepasst.
Soweit diese Berechnungen überprüft werden können und als adäquat empfunden werden, kann diese eine solide Grundlage darstellen.
Allerdings solange wir das noch nicht gemacht haben, solten wir es auf der ToDo-Liste noch stehen lassen -
insbesondere deshalb, weil wir beim BGE selbst keine Preisstabilitätsmechanismen /-maßnamhen direkt einbauen können, was aber Voraussetzung ist, damit ein BGE-Konzept nachhaltig sein kann.

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