Idee der Ersatzstimme in den Fokus rücken

Ich sehe bei dieser Ersatzstimme ein grundsätzliches Problem: die etablierten Parteien, die im Bundestag sitzen und diesem Gesetz zustimmen müssen, haben kein Interesse an dieser Wahlrefom, sie wollen die Konkurrenz (kleine Parteien) kleinhalten.

Nun hat diese Ersatzstimme eine große Schwachstelle, man muss die Stimmen für die Kleinparteien nochmal nach der eigentlichen Zählung auswerten.

Das macht die Zählungen kompliziert, aufwendig und langwierig. Damit liefern wir eine Steilvorlage diese Reform abzulehnen.

Versteht mich nicht falsch: ich finde die Idee gut, ich sehe aber auch die Probleme.

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Dann dauert die Auszählung der Stimmen vielleicht zwei Tage statt wie bisher einem (für eine Legislaturperiode von 4 Jahren!). Wenn das die Begründung ist, die Idee der Ersatzstimme abzulehnen, bin ich auf die Reaktionen gespannt.

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Auch wenn es das ganze noch mehr aufbläht - sollte man wenn das Wahlrecht schon angefasst wird nicht auch das Thema Stichwahl bei der Erststimme einbringen ?
Es gibt Direktkandidaten die in den Bundestag gewählt wurden mit gerade mal 25% der abgegebenen Stimmen in diesem Wahlkreis - keine besonders gute Legitimation.

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Kumulieren und Panaschieren stellen bei der Stimmerfassung auch kein Problem dar.

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Sehe ich ähnlich. Im Gegensatz zu bisherigen Einfachzählung, hat man es nun mit Wenn-Dann-Stimmen zu tun.

Aufgrund der vielen Parteien gibt es viele Kombinationsmöglichkeiten, bei der jede separat erfasst werden muss. 47 Parteien haben bei der letzten Wahl mitgemacht.

Ist der Wahlzettel voll, gibt es für jede Partei dann 48 Kominationsmöglichkeiten:
so grob als Beispiel: DiB+andere Partei (46x), DiB+DiB (1x), DiB+keine Ersatzstimme(1x)

Also gibt es 47x48 = 2256 Kombinationsmöglichkeiten. Das kann man halt nur schwer ohne Software erfassen. Soweit ich das bisher gesehen habe, ist die Auszählung aber primär analog. Vielleicht weiß jemand mehr, der schon mal Wahlbeobachter war…

Auch die Auswertung wäre gar nicht so einfach, sobald sich die Erststimmenergebnisse nah um die 5% befinden. Man müsste ja dann iterativ von unten anfangen zu streichen und deren Zweitstimmen dann jeweils zu den oberen zählen. Oder man streicht einfach alles unter 5% und zählt dann die Zweitstimmen jeden über 5% hinzu. Interessant ist auch für den Nachgang dann, welche Stimmenanzahl wird herangezogen für die Parteienfinanzierung? Vielleicht nur die erste Zweitstimme… Würde aber den größeren Parteien auch nicht gefallen.

Das ist sicher alles lösbar oder zu beantworten, aber würde doch ziemlichen Aufwand bedeuten, technisch sowie zeitlich, um diese Idee in der Praxis sicher umzusetzen. Und Aufwand liefert halt Anlass zu Kritik, da macht man dann lieber nichts oder etwas anderes, was sich einfacher lösen lässt.

Gibt es denn schon einen praktischen Fahrplan wie sich diese Idee bei der Auszählung umsetzen lässt? Laut Wiki gab es in Dtl. schon Versuche dieses einzuführen, wurden abgelehnt. Von einer praktischen Anwendung steht da bisher nichts.

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Eine Iteration bei der Stimmenauszählung dürfte nicht vorgenommen werden. Das würde zu konfusen Resultaten führen und wäre auch viel zu undurchschaubar, wie von dir selbst angemerkt.
Es sollte mE nur ein einstufiges Verfahren verwendet werden:
Es wird die Zählung der Stimmen vorgenommen wie bisher. Alle Parteien, die unter der 5%-Hürde sind, ziehen nicht ins Parlament ein. Dabei bleibt es. Bei allen Stimmzetteln, auf denen eine dieser Parteien der Erstwunsch war, werden in einem zweiten Zähldurchgang die Ersatzstimmen an Parteien, die die 5%-Hürde gemeistert haben, auf deren Stimmenkonto hinzuaddiert.

Warum nicht? Demokratischer wäre es. Das Ergebnis wäre auch nicht konfus. Schwer wäre es zu erklären, warum es eine Partei mit nahe 5% nicht geschafft hat, obwohl es genug Ersatzstimmen gegeben hätte.

Ein theoretisches Beispiel: Bundestagswahl 2021 mit Ersatzstimme.
Etwa 0,5% wählen: Kleinpartei + Die Linke (als Ersatzstimme). Die Linke hätte keine drei Direktmandate, aber 4,9% geholt. Dann kommen sie nicht rein, weil man sie vorher gestrichen hat. Das hielte ich für unfair und ich könnte jetzt niemanden erklären, warum man das so gestalten sollte.

Ich würde anfangen einzeln von hinten zu streichen und die jeweiligen Ersatzstimmen aufteilen, bis nur noch Parteien mit >=5% übrig bleiben (3-Mandats- und Minderheitenparteien wie SSW ebenfalls). Somit hat man das Ziel erreicht, das möglichst viele Stimmen in die Zählung mit einfließen. Oder welches Ziel soll verfolgt werden?

Dieses Verfahren wäre sicherlich möglich, wenn der politische Wille da wäre, ich denke, bei den etablierten Parteien ist dieser Wille nicht vorhanden und wird nie vorhanden sein.

Das ist unser Problem.

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Hab ich da ein Verständnisproblem. DiB holt 0,5% Alle Wähler von DiB geben Ihre Ersatzstimme z.B. den Linken. Die Linken holen 4,9% + 0,5 % Ersatzstimmen und sind somit im Parlament

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Nebenproblem: Wer bekommt in dem Beispiel die Wahlkampfkostenerstattung?

Beide. Die (erst)Zweitstimme ist ja erfasst, Wird ja nur einer anderen Partei „geliehen“ Die andere Partei bekommt dann auch nur Erstattung auf die „selbst gesammelten Stimmen“ So würd ich das handhaben

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Das Ergebnis hängt von der Art der Zählung ab, siehe Wiki:

Zwei Verfahren für die Auswertung der Ersatzstimmen liegen nahe:

Einstufiges Verfahren: Alle Stimmen für Parteien, die gemäß den Hauptstimmen unterhalb der Sperrklausel liegen, werden gestrichen; an ihrer Stelle werden die Ersatzstimmen der Wähler dieser Parteien gewertet.

Mehrstufiges Verfahren: Nur die Partei mit den wenigsten Hauptstimmen wird gestrichen, und von deren Wählern werden die Ersatzstimmen gewertet. Das wird so oft wiederholt, bis nur noch Parteien übrig sind, die die Sperrklausel übersprungen haben. Dann kann die Sperrklausel auch mit Hilfe der Ersatzstimmen übersprungen werden. Bei dieser Variante würde das Monotonie-Kriterium verletzt, d. h. eine Partei könnte die 5-Prozent-Hürde verfehlen, weil Wähler sie wählen, anstatt einer anderen Partei ihre Stimme zu geben

Welches Verfahren sollte es sein? @MichaelVoss hat das einstufige beschrieben, ich dagegen das mehrstufige, welches ich präferiere.

wie gesagt, DiB steht gemäß der angenommenen Initiative für das mehrstufige Verfahren.
Hier nochmals die angenommene Initative.
Wenn wir ein einstufiges Verfahren treiben wollen, müssten wir erst über einen neue Initiative unser
Programm ändern um das mehrstufiges Verfahren durch ein einstufiges Verfahren zu ersetzen.

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Ich hab tatsächlich dafür gestimmt. Würde ich heute nicht mehr. Dass es eine Reform des Wahlrechtes bedarf ist auch unter den Bundestagsparteien unstrittig. Zu einem sind Maßnahmen nötig den BT wieder Richtung Sollstärke zu reduzieren und zweitens eben den Wähleri*nnen Stimmen mehr Gewicht zu geben.

Die Forderung von uns bzw. Mehr Demokratie hat meines Erachtens nicht die geringste Chance der Zustimmung im Bundestag.

Der Anreiz an die BT Parteien die Ersatzstimme einzuführen, muss derart gestaltet sein, das die Ersatzstimme der Wähleri*nnen mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit wieder an diese fällt oder nicht zum Tragen kommt.

Das mag den Verfechteri*nnen für mehr Repräsentanz der Stimmen zwar nicht gefallen, würde aber dazu führen, dass sich die Chance für Kleinparteien zumindest die Finanzierungshürde überspringen zu können, signifikant erhöht.

Hinzu kommt, dass man sich ein durchaus komplexes Auszählungsverfahren erspart und auch mangels Verständnis der Wähleri*innen eine möglicherweise deutliche Zunahme von falschen Wahlzetteln vermeidet.

Wenn man also von der Annahme ausgeht, dass die Wähleri*nnen ihre Stimmen strategisch abgeben und somit Kleinparteien trotz eines Programms, welches Ihnen mehr zusagt, nicht wählen, weil Sie Ihre Stimme im BT vertreten sehen wollen, gilt dies wohl noch mehr für die Ersatzstimme.

D.h. diese Ersatzstimme wird mit einer noch größeren Wahrscheinlichkeit an Parteien gehen, deren Einzug ins Parlament mehr oder weniger gewiss ist.

Wähleri*nnen die die etablierten Parteien wählen werden erst gar nicht auf die Idee kommen die Ersatzstimme einzusetzen. Nur Mal so am Rande bemerkt.

Wähleri*nnen, welche Ihre Ersatzstimme einer Partei geben, die trotz Ersatzstimme die 5% Hürde nicht überschreitet, müssen wie in der Vergangenheit damit leben, dass Ihre Stimme nicht im Parlament ist. Es ändert sich für diese Wähleri*nnen somit zunächst nichts.

Eine Wahlrechtsreform „Ersatzstimme light“ hätte meiner Ansicht nach als erster Schritt eine deutlich höhere Erfolgschance im BT, da das „Risiko“ für die etablierten Parteien überschaubar bzw. akzeptabel ist

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Und wenn man sich überlegt, welches Potential in der Ersatzstimme auch für die Kooperation unter Kleinparteien zur Wahl liegt, ohne durch irgendwelche Konstrukte die rechtlichen Rahmenbedingung umgehen zu müssen, komme ich direkt ins Schwärmen. Meiner Ansicht nach, ist dieses Vorhaben vielleicht das Wichtigste für die nächste Zeit. Ich freue mich darauf, wenn sich eine Gruppe von uns dazu bildet, und würde darin gerne mitwirken.

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Inwiefern könnte die Ersatzstimme für Kooperationen hilfreich sein?

Wird noch nicht verraten. Wir wollen doch nicht schon jetzt die „besten Pfeile verschwenden“ :wink: :smiling_face_with_three_hearts:

Ich verstehe die Kampagne für Ersatzstimmen als einen Ersatz für die Kampagne gegen die 5%-Hürde. Da eine Umsetzung das gleiche Rad drehen muss, verstehe ich nicht, warum ich dem Ersatz mehr Gewicht geben sollte.
An den systemischen Schwächen der repräsentativen Demokratie kratzen beide nicht.

Wenn ich während des Wahlkampfes mit Kolleg*innen oder mit Bürger*innen gesprochen habe, hat nichts mehr elektrisiert als diese Idee. Klima, BGE, Transparenz? - eh klar. 5 % Hürde? - Das wird nix mit der Absenkung.
Rieseninteresse hingegen an der Idee einer Ersatzstimme. Logisch, gerecht, Vielfalt begünstigend.
Das heißt, Arbeit an diesem Thema wäre von einer sehr breiten Unterstützungsfront getragen. Wir müssten bescheuert sein, diesen Weg nicht versuchen zu beschreiten.

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Kolleg*innen oder Bürgers sind aber nicht diejenigen, die eine solche Wahlrechtsänderung in Gesetzesform gießen müssen. Ich sehe da genauso wenige oder sogar weniger Umsetzungsmöglichkeiten als bei einer Absenkung der 5%-Hürde.

Weniger, weil bei der 5%-Hürde die Chancen besteht, dass das Verfassungsgericht feststellt, dass einem zu großen Teil der Bevölkerung die Teilhabe verwehrt wird. Das braucht allerdings einen Kläger. Und daher halte ich es für sinnvoller, eine gemeinsame Klage der nicht zum Zuge gekommenen Parteien anzustreben.

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