Gemeinwohl-Demokratie - GrundGesetz - Änderungen (vorläufiger Arbeitstitel)

Anleitung _ vorläufig _ Hilfsvorlage _wird laufend ergänzt mit Fragen / Projektmanagement-Punkten
(bitte Vorschläge dazu machen) _Danke :pray: :slight_smile:
_ Drakon


alter Text: vorläufig bleibt er noch stehen :

_Hallo :wave: . Schön, dass Du bei einer Initiative mit-starten/diskutieren willst.
Hier ist eine Vorlage,
(neue Anmerkung: 404 link respond)

bitte fülle diese aus und lösche anschließend diesen Satz.
Bitte sieh Dir an, wie andere ihre Initiativen einbringen und halte Dich an die Formvorlage. Solltest Du die Fragen nicht beantworten oder die Anforderungen erfüllen können, dann bist Du mit Deinem Thema vielleicht zu diesem Zeitpunk noch besser im Forum aufgehoben? Diese Kategorie ist nur für konkrete Vorschläge für Initiativen gedacht._

Initiativen sind Bausteine für das Parteiprogramm. Bitte erstellt nur Initiativen, die dem gerecht werden und die Ihr entsprechend ernsthaft verfolgen wollt. Beachtet dabei immer auch den Verhaltenskodex und das Regelwerk.

Wähle hier aus, was auf Dich zutrifft und lösche diesen Satz:

Aufruf: Ich suche Mitstreiter*innen? Expert*innen? Prüfer*innen?
Kontaktart: Kommentar unter Beitrag / persönliche Nachricht ?
Inhaltliche Diskussion erwünscht?: Ja / Nein ?
Eine Initiative von: Namen A, B, C… ?
Bearbeitungsstatus: Idee / Entwurf / Fast Fertig / Abgeschlossen ?
Redaktionsschluss: (voraussichtliches) Datum ?

Einleitung:
Worum geht es in der Initiative? (eine kurze Zusammenfassung)

Problembeschreibung:
Was ist das Problem? (eine Beschreibung des Ist-Zustand)

Forderungen
Was forderst Du? (detailliert, aber nicht juristisch)

Quellen
Wie hast Du gearbeitet? Mit wem hast Du gesprochen? Woher kommen die Daten?

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Idee 1 :

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.**
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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Drakon, Gemeinwohldemokratie geht aber über die Änderung des Art. 14 GG hinaus.
Vielleicht sollte man das erweitern auf eine Ergänzung des Grundgesetzes mit einer Wirtschaftsverfassung, in der Art wie sie in Weimarer Verfassung verankert war.

Aus der Juristen-Zeitung 3.06.2016:
Jede Wirtschaft ist in einer faktischen Verfassung. Gestaltet werden muss diese durch eine normativ vorgegebene Verfassung nur dann, wenn sie sonst zu unerwünschten Ergebnissen führt. Selbst wenn man das annimmt, bleibt unklar, ob eine normative Wirtschaftsverfassung eigentlich Wirkungen zeigen kann. Die Weimarer Reichsverfassung hat ausdrücklich das Wirtschaftsleben für das Gemeinwohl in die Pflicht genommen. Sie hat aber nur kurze Zeit unter speziellen Bedingungen gegolten und manche sozial wirksamen Kräfte traten mit radikalen Forderungen auf. Das erschwert ein Urteil. Deswegen soll hier gefragt werden, ob eine solche verfassungsrechtliche Regelung nach dem heutigen dogmatischen Stand theoretisch-rechtlich eine Steuerungskraft entfalten könnte.

Wirtschaftsverfassung 1965.pdf (4,9 MB)
und
2. Die Weimarer Reichsverfassung – Lehren für die Gegenwart? – Teil 2 - Attac Deutschland - www.attac.de

wobei Ziffer 4 die Wirtschaftsverfassung behandelt.
Aus dem Inhalt: Von Heller kann man lernen, dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn ein gewisses Maß an (sozialer) Gleichheit in der Gesellschaft besteht.

Das sollte uns Ansporn genug sein, oder?

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ok, prima, schon beim ersten Beitrag @Goldi50 hier, wird klar, wieviel wir wahrscheinlich nachlesen müssten, was alles zu diesem Thema bisher geschrieben wurde…
Also bitte um Geduld, dass möglichst viele Beweger+Mitglieder diesen Aufwand auch mittragen können und partizipieren können…

  • vielleicht unterstützt eine solche Initiative - mit so einem ziemlich hoch gestecktem Ziel - auch einen „Regenerationsprozess“ von DiB, zumindest was die generelle Aktivität um weitere Initiativen angeht :pray:
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Sinn der INIs kann eigentlich nur sein Ziele vorzugeben, Denkrichtung Vorzeichen, nicht gleich tatsächlich Verfassung zu ändern - wie vermessen. ;- )

Aber auch anderen Stimmungen Raum lassen.

So präzise Forderung wäre eher was für breite Petition (?).

Die Inis die es intern-demokratisch im Programm von DiB schaffen, haben den Status der entschiedenen Forderungen der Partei auf politischer Ebene.
Was und wie was in der Praxis umgesetzt wird, ist eine andere Sache (auch wenn auch dazu Vorschläge oder Sollvorgaben in den Inis dargestellt werden könnten).
Wenn das Ziel einer Ini wäre, die Verfassung zu ändern, innerhalb der demokratischen Rahmen die von der Partei festgelegt sind (die vermutlich auch von Parteiengesetz abgedeckt sind), was wäre dabei „vermessen“?

Weiter oben ist eine erste Idee kurz „konkreter“ formuliert.
Hoffentlich kann ein größeres Volumen an Ideen entstehen.

Schließlich geht es darum, die Welt von der Diktatur der Grosskapitalismusakkumulation zu retten :wink:
(was damit meinerseits gemeint ist, siehe
https://marktplatz.dib.de/t/vermoegensobergrenzen-ini-review-01-fuer-das-es-programm/28255/3?u=drakon )

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Eine interessante Betrachtungsweise von Herbert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:
Prantls Blick – Stürzt die Midas-Monarchie, rettet das Gemeinwohl! - Politik - 12-02-23.pdf (1,6 MB)
Wer verordnet unserer Gesellschaft ein heilendes Bad?

Ich finde ja, dass >Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich< erweitert werden sollte, damit niemand (ganz sicher) nicht mehr Obdachlos wird. Das wird heute nicht umgesetzt und sollte fest verankert werden - egal was die Vermieter dazu sagen.
Außerdem habe ich gerade festgestellt (bin mitten in dem Verfahren und mach gerade meine ersten Erfahrungen), dass der Wohnberechtigungsschein in jeder Stadt (Region) anders ausgelegt und unterschiedlichsten Bestimmungen / Verordnungen belegt ist.
Fakt aber ist, nach ersten recherchen / Befragungen von Betroffenen, dass die B-Schein-Wohnungen fast immer dunkle Löcher, Sonnenabgewandt und sind.
Menschen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder zzt die Energiekosten, bekommen keinen B-Schein, weil der Vermieter dies ablehnen kann. Mieten für B-Schein-Wohnungen sind gedeckelt und die Vermieter müssen mit dem niedrigen Mietpreis (ca. 7,50 €/qm) einverstanden sein.
Auch werden B-Scheine auf 60qm begrenzt. D.h., wenn die Wohnung 61 qm hätte, würde der Betroffene die Wohnung nicht bekommen. Das ist völliger Quatsch.

Hintergrund: in Hannover haben wir eine unglaublich schnell anwachsende Zahl von Obdachlosen. Es sind Familien mit Kindern darunter und alte Menschen, die unverschuldet in diese Situation geraten sind, nur weil sie sich nicht wehren konnten.
Es kann nicht sein, dass AsylbewerberInnen oder Flüchtlinge eine Wohnung bekommen, deren Miete der Staat zuerst 100% übernimmt - nach Beschäftigung in einer Arbeitsstelle entsprechend gemindert wird.
Dabei verlangen Vermieter Phantasiemieten, die dermaßen durch die Decke gehen, dass ich keine Wohnug finde - nicht einmal eine kleinere (z.B: 45 - 50 qm).
Der Mietendeckel nichts bringen, da es eine Höhenbegrenzung ist und die Vermieter die Höchstmögliche Miete verlangen würden - ähnlich der Energiepreisbremse (wie ich gerade auch feststelle - habe Termin bei der Verbraucherzentrale). Diese Bremse ist ein Vorschlag, der den höchsten Europreis anzeigt. Die Energieunternehmen nehmen diese Zahl und nicht eine niedrigere (bei mir der Fall).Warum auch, wenn man mehr bekommen darf/kann.

Art.17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.<
Ja, das Recht hat jeder, aber es führt nicht zum Erfolg, wenn man kein Geld hat. Die Prozesskostenhilfe wird im Übrigen nicht gegen andere Behörden eingesetzt / angewendet.
Dabei wäre gerade das ein Grund zur Klage, weil sich viele Behörden zurückhaltend und halbherzig mit Informationen über finanziellen Unterstützungen an Bedürftige verhalten. Das ist aber VERBOTEN. Wer das aber nicht weiß, der bekommt weniger Geld von „Vater Staat“ und landet im Abseits - vor allem dann, wenn es sich um ältere Personen handelt, die nicht mehr nebenher arbeiten gehen können und ihre schmale Rente aufbessern können.

Es gibt einiges, was nicht im Grundgesetz steht: Diversität habe ich z.B. nicht gefunden.
Heirat Gleichgeschlechtiger … oder dass auch Deutschen Betroffenen unbedingt eine Sozialkraft zur Seite gestellt wird, wie in den Flüchtlingsheimen.
(Woher ich das weiß: ich kenne eine Leiterin eines Flüchtlingsheimes)

Behinderte werden auch noch immer abgeschoben und in dunkle Löcher abgeschoben oder verschwinden in der Psychiatrie auf nimmer wiedersehen (mein Vater mit Demenz war in einer furchtbar überfüllten Psychiatrie unter unglaublichen Zuständen untergebracht worden - ich hatte größte Mühe ihn dort wieder rauszubekommen).
Alte Menschen werden in Pflegeheime gestopft und das macht dann mit den Menschen was es will. Es kann sogar dazu kommen, dass der zu pflegende Mensch auf der Straße landet. … wäre bei meinen Eltern passiert, wenn ich nicht da gewesen wäre. Eine Frechheit, über die ich nicht hinwegkomme.

Wenn Ihr solche Themen abfasst: meldet Euch bitte bei mir
Mail: francis-bee@web.de

vg Francis

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Vorsicht, Art. 13 GG enthält kein Recht auf eine Wohnung, wobei ich hier das Recht auf Wohnen meine. (Art. 13 GG strahlt nicht in das Verhältnis zwischen Privaten aus, entfaltet also keine mittelbare Drittwirkung. Demnach gewährt Art. 13 GG einem Mieter kein Abwehrrecht gegenüber dem Vermieter. Art. 13 GG enthält auch kein Leistungsrecht gegen die öffentliche Gewalt auf Versorgung mit einer Wohnung.)
Nur in der bayerischen Verfassung ist in Art 106 geregelt:
Art. 106
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
(3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.
Theoretisch dürfte es in Bayern keine Obdachlosigkeit geben.

Francis-Bee, es bedarf einer grundlegenden Neudefinition des Sozialstaates.
Sowie einer Neuorientierung unseres Gesellschaftbildes. Solange der Mensch nur als Humankapital angesehen wird, wird der Mensch nur eine kurze Episode in der Erdgeschichte ausmachen.

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Ja, danke, weiß ich wohl, deshalb solls ja geändert werden. Und wäre doch der Weg … die Rechte stärken, wie in Bayern für alle.

Francis-Bee, ich wollte nur daraufhinweisen, dass wir umfassender Denken sollten. Ein Rädchen in einem Uhrwerk zu verändern bringt keinen Erfolg. Wir müssen das Uhrwerk ändern.
Wir müssen den „Staatsgedanken“ wieder in den Mittelpunkt stellen.
Der Staat ist kein selbständiges Wesen, er wird von Vertretern der Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Mit dem Wort Staatsdiener verknüpfe ich den Gedanken: Diener an der Gesellschaft, an der Gesamtheit aller Individuen. Einem gesunden Organismus als solchem geht es nur gut, wenn es allen Organen gut geht.

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