Ich finde ja, dass >Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich< erweitert werden sollte, damit niemand (ganz sicher) nicht mehr Obdachlos wird. Das wird heute nicht umgesetzt und sollte fest verankert werden - egal was die Vermieter dazu sagen.
Außerdem habe ich gerade festgestellt (bin mitten in dem Verfahren und mach gerade meine ersten Erfahrungen), dass der Wohnberechtigungsschein in jeder Stadt (Region) anders ausgelegt und unterschiedlichsten Bestimmungen / Verordnungen belegt ist.
Fakt aber ist, nach ersten recherchen / Befragungen von Betroffenen, dass die B-Schein-Wohnungen fast immer dunkle Löcher, Sonnenabgewandt und sind.
Menschen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder zzt die Energiekosten, bekommen keinen B-Schein, weil der Vermieter dies ablehnen kann. Mieten für B-Schein-Wohnungen sind gedeckelt und die Vermieter müssen mit dem niedrigen Mietpreis (ca. 7,50 €/qm) einverstanden sein.
Auch werden B-Scheine auf 60qm begrenzt. D.h., wenn die Wohnung 61 qm hätte, würde der Betroffene die Wohnung nicht bekommen. Das ist völliger Quatsch.
Hintergrund: in Hannover haben wir eine unglaublich schnell anwachsende Zahl von Obdachlosen. Es sind Familien mit Kindern darunter und alte Menschen, die unverschuldet in diese Situation geraten sind, nur weil sie sich nicht wehren konnten.
Es kann nicht sein, dass AsylbewerberInnen oder Flüchtlinge eine Wohnung bekommen, deren Miete der Staat zuerst 100% übernimmt - nach Beschäftigung in einer Arbeitsstelle entsprechend gemindert wird.
Dabei verlangen Vermieter Phantasiemieten, die dermaßen durch die Decke gehen, dass ich keine Wohnug finde - nicht einmal eine kleinere (z.B: 45 - 50 qm).
Der Mietendeckel nichts bringen, da es eine Höhenbegrenzung ist und die Vermieter die Höchstmögliche Miete verlangen würden - ähnlich der Energiepreisbremse (wie ich gerade auch feststelle - habe Termin bei der Verbraucherzentrale). Diese Bremse ist ein Vorschlag, der den höchsten Europreis anzeigt. Die Energieunternehmen nehmen diese Zahl und nicht eine niedrigere (bei mir der Fall).Warum auch, wenn man mehr bekommen darf/kann.
Art.17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.<
Ja, das Recht hat jeder, aber es führt nicht zum Erfolg, wenn man kein Geld hat. Die Prozesskostenhilfe wird im Übrigen nicht gegen andere Behörden eingesetzt / angewendet.
Dabei wäre gerade das ein Grund zur Klage, weil sich viele Behörden zurückhaltend und halbherzig mit Informationen über finanziellen Unterstützungen an Bedürftige verhalten. Das ist aber VERBOTEN. Wer das aber nicht weiß, der bekommt weniger Geld von „Vater Staat“ und landet im Abseits - vor allem dann, wenn es sich um ältere Personen handelt, die nicht mehr nebenher arbeiten gehen können und ihre schmale Rente aufbessern können.
Es gibt einiges, was nicht im Grundgesetz steht: Diversität habe ich z.B. nicht gefunden.
Heirat Gleichgeschlechtiger … oder dass auch Deutschen Betroffenen unbedingt eine Sozialkraft zur Seite gestellt wird, wie in den Flüchtlingsheimen.
(Woher ich das weiß: ich kenne eine Leiterin eines Flüchtlingsheimes)
Behinderte werden auch noch immer abgeschoben und in dunkle Löcher abgeschoben oder verschwinden in der Psychiatrie auf nimmer wiedersehen (mein Vater mit Demenz war in einer furchtbar überfüllten Psychiatrie unter unglaublichen Zuständen untergebracht worden - ich hatte größte Mühe ihn dort wieder rauszubekommen).
Alte Menschen werden in Pflegeheime gestopft und das macht dann mit den Menschen was es will. Es kann sogar dazu kommen, dass der zu pflegende Mensch auf der Straße landet. … wäre bei meinen Eltern passiert, wenn ich nicht da gewesen wäre. Eine Frechheit, über die ich nicht hinwegkomme.
Wenn Ihr solche Themen abfasst: meldet Euch bitte bei mir
Mail: francis-bee@web.de
vg Francis