Fürsprecher*Innen der Demokratie in Bewegung - Parteiprogramm versus Gewissen

Prima Idee @ToDO :luv:

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Nur eine allgemeine Nachricht zu unserem Thema:
Heute früh wurde im Radio berichtet, dass einige Politiker einen 5 - Jahreszyklus Regierungszeit einfordern (ab 2021), um effizienter arbeiten zu können. Norbert Lammert, hat wohl erklärt, dass von dieser Regierungszeit ein halbes Jahr für Neubildung und Organisatorisches nach Neuwahlen vergehen, bevor die polische Arbeit richtig losgeht.

Ganz ehrlich @Ralf
Es geht hier nicht um Mißtrauen den Fürsprecher*Innen gegenüber.
Das ist nicht Anlass dieser Initiative.
Wir wollen natürlich niemanden an die Leine nehmen. Wir gehen wie oben gesagt davon aus, dass unsere Mandatsbeweber*Innen Kompetenzen besitzen und sich der Partei verpflichtet fühlen.

Es geht um ein optimales Funktionieren unseres Initiativ-Prinzip’s vom Anfang bis zum Ende. Transparent und ohne Sand im Getriebe.
Tragbar für alle aktiven Menschen bei Demokratie in Bewegung.
Attraktiv für außenstehende Beobachter*Innen.
Resistent gegen Kritik und Vorurteile.

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Es sollte keine [Grenze] geben. Man hat den Ist-Zustand und bevor man den beibehält sollte man besser zustimmen. Man fordert sagen wir 11€. Aber selbst 8,70€ sind doch dann besser als 0€. Man verliert ja nichts. Man hat in der Zukunft immer noch die Möglichkeit 11€ durchzusetzen.
[/quote]

Mal angenommen, Du steckst in dieser Entscheidung @christian
Nimm sie auf Deine Schultern und stehe dazu.

Alternativ: Verteile diese Last auf die ganze Partei, indem Du Dir Rückendeckung holst, auf die Du stets verweisen kannst.

Jetzt kommst Du!

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Ich könnte mir vorstellen, dass es sinnvoll wäre, in der Satzung Bedigungen zu definieren, unter denen vom Programm abgewichen werden könnte, z.B.:

  • wenn dies mit einem Kompromiss verbunden ist, der weniger weit aber in die gleiche Richtunggeht als unsere ursprüngliche Forderung
  • wenn dadurch unsere Grundwerte (nach Ansicht ders Fürsprecherin) besser vertreten werden
  • wenn sich in der Zwischenzeit die Faktenlage deutlich geändert hat
  • wenn in der entsprechenden Initiative wesentliche Argumente unberücksichtigt sind
  • wenn die Entscheidung zu Konsequenzen führen würde, die derdie Fürsprecherin nicht verantworten kann

und welche Konsequenzen das hat, z.B.:

  • Andersabstimmen ohne Benachrichtigung der Basis (vermutlich nicht sinnvoll)
  • Andersabstimmen unter Benachrichtigung der Basis
  • Rückgabe der Abstimmung ins Plenum mit Hinweis auf weitere Argumente

Die Bedingungen sollten zumindest ein kleines bisschen Interpretationsspielraum lassen, finde ich.

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Meintst du, man bräuchte ggf. einen zusätzlichen Kanal, über den die Fürsprecher*innen über die Entscheidungen berichten, damit die Basis es auch mitbekommt?

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Ich erinnere mich an Aussagen eines Piraten-Vorstandes, der in einer Sprechstunde auf seine Aussagen der Presse gegenüber angesprochen wurde, zu denen die Partei keine klare basisdemokratisch beschlossene Meinung hatte. Er meinte, bei neuen oder aktuellen Themen ruft die Presse an und man hat zwei Möglichkeiten:

  • Man sagt was, was nach bestem Glauben und Gewissen im Parteisinn sein soll
  • Man sagt, es gäbe dazu keine Beschlusslage und man könne nichts sagen.

Im ersten Fall hat man evtl. einen Artikel, der auch Werbung für die Partei macht, aber Ärger bei der Basis, im zweiten gibt‘s keine Presse oder schlimmstenfalls einen Artikel über „Handlungsunfähigkeit“.

So ähnlich würde das bei DiB-Fürsprecher/innen ablaufen können oder heute schon bei den Vorständen. Wie soll es einen Ad-Hoc-Kanal zur Meinungsbildung geben, in welcher Zeit soll da was zurück kommen? Schon die Wahlomat-Umfrage war im Vergleich zum Initiativprozess ein Schnellschuss, aber nicht schnell.

Ich meine, zur realen Politik gehören Kompromisse und Pragmatismus. Und wir müssen den Fürsprecher/innen vertrauen können, deshalb sollten sie sorgfältig ausgewählt werden.

Es gab mal eine Aussage vom DiB-Social Media-Team, die genau in so einer Lage sind und recht schnell Statements geben müssen. Da gibt es jetzt schon einen „schnellen“ Prozess.

Doch, das war aktiv, aber für langfristige Beschlüsse analog zum Initiativprozess

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Das ist richtig!
Man darf sich auch nicht zu sehr von der Presse treiben lassen, wie fast immer ist der goldenen Mittelweg gefragt, der muss nur gefunden werden.

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In diesem Thread gibt es Mandatsbewerber*Innen, die dies als erträglich empfinden.
Und über den Vorwurf des Misstrauens erhaben sind.

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Oder wir entscheiden uns für die Einfachvariante hier auf dem Marktplatz: Thema: Aktuelles aus dem Bundestag, das tägliche Update verfasst diese Woche von XY

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Lieber Simon, so würde das nie und nimmer funktionieren. Von vorneherein den FürsprecherInnen die Möglichkeit bei bestimmten Anlässen eine gegenteilige Position einzuräumen, könnte basisdemkratisch beschlossene Gesetzesvorlagen(INI) ad Absurdum führen. Wenn also ein/e FürsprecherIn, es nicht mit seinem/ihrem Gewissen vereinbaren kann, dann ist dies in jedem Einzelfall gegenüber der Basis zu begründen. Da genügt es nicht auf die Ausnahme in der Satzung zu verweisen.
Nehmen wir Mal an, DiB schafft es in den Bundestag und ist mit 32 MandatsträgerInnen vertreten. Diese Zahl wird aktuell mindestens benötigt, um überhaupt eine Gesetzesvorlage einzubringen, da lt. Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage von min. 5% der Abgeordneten unterschrieben werden muss. Wenn nun jeweils ein/e FürsprecherIn sich auf einen Ausnahmetatbestand lt. Satzung beruft (und auch da ist ja eine persönliche Interpretationsmöglichkeit vorhanden) würde es nicht eine INI von DiB zur Beratung ins Parlament schaffen. Ok vielleicht kann man ja noch Mitglieder aus anderen Fraktionen begeistern.
Fazit: Grundsätzlich sind die politischen Vorschläge/Visionen für FürsprecherInnen aus der Basis bindend. Ausnahmen z.B. lt. Satzung kann es nicht geben.Jede abweichende Abstimmung muss in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden, wenn zeitlich möglich schon vor der Abstimmung bzw. vor dem Einreichen des Gesetzesvorschlages. Wir übertragen unseren FürsprecherInnen nicht nur sehr viel Verantwortung zur Erreichung unserer Ziele sonder auch viel Macht über unser politisches Dasein in der Zukunft. Von daher muss die moralische Hürde für den/die BefürworterIn sehr hoch sein…

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Ja, Robert, du hast schon Recht, dass das Ganze nicht darin enden darf, dass es zur Regel wird, anders abzustimmen!
Genau deshalb finde ich es aber wichtig, genau zu definieren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um überhaupt vom Programm abzuweichen. Den Vorschlag, das dann für jeden Einzelfall genau begründen zu müssen, würde ich auch mittragen und es würde vermutlich auch zu weit gehen, alle Ausnahmen zuzulassen, die ich oben genannt habe („wenn dadurch unsere Grundwerte (nach Ansicht ders Fürsprecherin) besser vertreten werden“ oder „wenn die Entscheidung zu Konsequenzen führen würde, die derdie Fürsprecherin nicht verantworten kann“ lassen schon sehr viel Spielraum).
Trotzdem bin ich mir sicher, dass es zu Situationen kommt, wo es schwierig sein kann, dem Wortlaut des Programms/der Inis zu folgen. Insbesondere, wenn es darum geht, Kompromisse mit anderen Parteien zu finden (ob wir überhaupt Kompromisse eingehen, können wir auch noch mal diskutieren, ich wäre schon dafür, denn wir wollen ja eine konstruktive Parlamentsarbeit fördern.), kann es nötig sein, abzuweichen (das Bsp. Mindestlohn von oben finde ich z.B. sehr gut).

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Wenn eine INI auf dem parlamentarischen Weg ist, kann es schon vorkommen, dass von anderer Seite Zustimmung signalisiert wird, wenn dieses oder jenes noch abgeändert wird, bzw. an rechtliche unveränderbare Bestimmungen angepasst werden muss. Sofern der Kern der Forderung unberührt bleibt, ist eine Kompromisslösung oft die bessere Entscheidung. Nach meinem Selbstverständnis, und wie bei uns eine INI entsteht, müssten die Initiatoren befragt und um deren Zustimmung geworben werden.

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Satzungsgemäß gibt es die Nottür.
Was von den Gründungseltern vernünftigerweise eingeplant wurde.
Es macht Sinn, dass die Partei in einem Mindestmaß nachvollziehen kann, warum jemand davon Gebrauch machen musste.
Das sollen wir nicht einer Presse überlassen, die andere Ziele verfolgen mag.

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Ich habe zwar alles durchgelesen, aber irgendwie bin ich verwirrt, worüber hier gerade überhaupt diskutiert und versuche jetzt mal zusammenzufassen:

  • Fürsprecher/innen verpflichten sich, ihre Eigene Meinung der Basis bzw der durch das Initiativprinzip beschlossenen Dinge unterzuordnen

  • Das Grundgesetz setzt dem die Grenze, dass Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind.

Diese Ini beschäftigt sich, wenn ich das richtig sehe v.a. damit, inwiefern ein/e Fürsprecher/in dazu verpflichtet werden kann zu erklären, wieso sie eine Gewissensentscheidung abweichend vom Initiativprinzip getroffen hat.

Da würde ich gerne erstmal klären, ob das rechtlich überhaupt möglich ist :smiley: Prinzipiell wäre ich aber dafür und sehe das auch nicht als Misstrauen.
Wenn ich dafür gewählt wurde, die Meinung der Basis zu vertreten und das aus Gewissensgründen nicht kann, ist es mMn das Mindeste mich zu erklären.

Das würde ich persönlich auch davon trennen, wie es mit Koalitionsverhandlungen oder Schritten in die richtige Richtung aussieht (Beispiel Mindestlohn). Will dazu vielleicht jemand ein neues Thema aufmachen, damit hier nicht durcheinander diskutiert wird, oder findet ihr das gehört zusammen?

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Geht es nicht am Ende darum, dass eine Basis-Vorarbeit den Wert dessen erkennen möchte?
Und dient das nicht auch den Mandatsträger*Innen?

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Ich grätsche mal höflich rein mit der Bitte das Thema mit positiven Inhalten zu bereichern.
@Geduhn, wir haben uns auf dem BPT sehr gut unterhalten.
Unterstreichen möchte ich für diese Initiative, dass wir an einem oder mehreren Ansätzen arbeiten wollen, wie wir allen Akteuren*Innen gerecht werden können.
Punkt 1) Wir entsenden Personen mit vollem Vertauensvorschuss.
Punkt 2) Wir wissen, dass es Kompromisse geben muss.
Punkt 3) Die entsandten Personen dürfen von dem Mittel der persönlichen Gewissensentscheidung Gebrauch machen.

Wir wollen nicht kontrollieren sondern vertrauen und suchen passende und möglichst liquide Kommunikationswege um dieses Vertrauen weiterzupflegen.

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Liebe Birgit, in der Regel dauert das Gesetzgebungsverfahren mehrere Wochen. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht allerdings keine verbindliche Fristen vor. Manche Gesetze werden durch Eilanträge beschleunigt, da kann es schon passieren, dass die Abgeordneten unter Zeitdruck stehen. Eilanträge werden in der Regel dann gerne verwendet, um ein Gesetz möglichst schnell an der Öffentlichkeit vorbei in Kraft zu setzen. Theoretisch wäre ein Gesetz in 2 Tagen beschließbar, ist aber so noch nie passiert. Aber um auf deine Frage zurück zu kommen. Im Normalfall bleibt genügend Zeit für den Austausch zwischen Basis und Abgeordneten.

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Kleiner Nachsatz: Sportgroßereignisse werden auch gerne für schnelle Gesetze genutzt. Hier ein netter Artikel dazu:

Die Kandidatinnen heißen bei DiB „Fürsprecherinnen“, Redolfi nennt sie „Dienstleisterinnen“: Ihre Aufgabe ist es ausschließlich, die Mehrheitsentscheidungen der Bewegerinnen zu vertreten. Und was, wenn man nicht hinter dem Wahlprogramm steht? „Das war nie meine Angst“, sagt Redolfi, „weil ich das Prinzip gut finde, dass die Mehrheit entscheidet.“Wenn es nicht ihre Meinung sei, könne sie „trotzdem dahinterstehen –weil die Mehrheit dafür ist.“

Ich bekenne mich hiermit, ein Fan dieser Haltung zu sein

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