dieser Thread soll dazu dienen, künftige DiB-Tische in Sachsen zu koordinieren. Derzeit wird dieses Format in Sachsen gerade wieder reaktiviert.
DiB-Tische Chemnitz:
Fest steht bereits der folgende Termin:
Mittwoch, der 7. August 2019, ab 20 Uhr im „Lokomov“
Das Lokomov findet ihr auf der Augustusburger Str. 102, 09126 Chemnitz. Geplant ist zunächst ein Turnus von 4 Wochen für weitere DiB-Tische. Reserviert ist aber im Lokomov erst einmal nur für den 7. August.
DiB-Tische Leipzig:
Der nächste DiB-Tisch in Leipzig findet am
Freitag, dem 2. August 2019, ab 19 Uhr in der „Substanz“
statt. Die Substanz findet ihr im Täubchenweg 67, 04317 Leipzig. Den Turnus (zB ob alle vier Wochen) künftiger Leipziger DiB-Tische besprechen wir am 2. August.
DiB-Tische Dresden:
Der nächste DiB-Tisch in Dresden findet am
Mittwoch, den 2. September 2019, ab 19 Uhr im „Scheunecafe“*
statt. Das Scheunecafe findet ihr in der Alaunstraße 36 - 40, 01099 Dresden.
Ich habe Dir ein Herzchen gegeben , weil Du im Gegensatz zu @anon91073810 nicht wissen kannst , das wir die Idee schon vor längerer Zeit bereits aus rechtlichen Gründen verwerfen mussten . Ich kenne die Bedingungen in Chemnitz nach dem letzten Sommer nicht , müsstet Ihr vor Ort klären , aber generell sind politische Veranstaltungen auch in öffentlichen Parks anmeldepflichtig .
Na ja , niemand kann ein paar Freundinnen verbiete , beim Parkbesuch auch über politische Themen zu reden , nur nach Werbung oder Agitation darf es halt nicht aussehen . Unsere DiB-Tische sollen ja gerade das auch : Neugierige „anlocken“ und so hatte ich @anon91073810 ´s Vorschlag auch verstanden , aber vielleicht hatte auch er damals die Diskussion nicht mitgekriegt . .
Wenn man aus dem Rathaus rauskommt , ist man ja meist klüger , als man hineinging .; oder so ähnlich heißt es doch ? Und fragen kostet nichts .
Vollkommen korrekt. In Deutschland sind Versammlungen im öffentlichen Raum nur anmeldepflichtig, sofern der Anlass der Versammlung eine Anmeldung zeitlich zulässt, eine Genehmigung muss nicht erteilt werden. Im Gegenteil, damit die Polizei eine Versammlung verbieten kann, sind hohe Hürden gesetzt, so muss beispielsweise eine Gefahr für die öffentliche Ordnung von der Versammlung ausgehen oder zeitgleich am selben Ort eine andere Versammlung stattfinden (es gilt hier Windhundprinzip, wer zuerst anmeldet, malt zuerst!)
Die Anmeldung muss, je nach Kommune, bei der Polizei oder dem Ordnungsamt/Stadtpolizei getätigt werden.
Was dagegen keine Anmeldung bei der Versammlungsbehörde benötigt, dafür aber das Einverständnis des Eigentümers, sind Versammlungen auf Privatgrund.
Was wir aus rechtlichen wie moralischen Gründen verworfen haben, was „DiB auffem Spielplatz“
Beim letzten Dresdner DiB-Tisch haben wir uns auf den 29.11 als DiB-Tisch für Dresden geeinigt. Ich habe aber jetzt festgestellt, dass ich an diesem Wochenende nicht kann. Also entweder suchen wir nach einem neuen Termin oder ihr kommt halt mal ohne mich aus