Du solltest dich besser informieren @beni. Der Verfassungsschutz ist eben keine Polizei. Die Kompetenzen sind gänzlich unterschiedlich. Quelle des nachfolgenden Textes
Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz sind zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung unerlässlich. Er ist aber strikt von der Polizei getrennt. Der Verfassungsgeber wollte aus den Erfahrungen der Vergangenheit gerade keine Geheimpolizei.
Die Polizei hat die Aufgaben, Straftaten aufzuklären und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sobald die Polizei Hinweise auf Straftaten erhält, muss sie eingreifen (Legalitätsprinzip). Hierbei darf die Polizei so genannte Zwangsbefugnisse ausüben. Beim Verdacht, dass Personen eine Straftat begangen haben, oder bei Vorliegen einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung darf sie z. B. Personen festnehmen, durchsuchen, vorladen, vernehmen oder erkennungsdienstlich behandeln. Sie darf Wohnungen durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen.
All diese Zwangsbefugnisse hat der Verfassungsschutz nicht. Er darf niemanden durchsuchen oder festnehmen und er darf keine Beschlagnahmen oder Verhöre durchführen. Er ist ein reiner Nachrichtendienst, der frühzeitig Informationen über Gefahren für unsere Demokratie und Sicherheit sammelt.
Im Gegensatz zur Polizei unterliegt der Verfassungsschutz dem Opportunitätsprinzip. Sprechen in besonderen Fällen wichtige Argumente gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ist der Verfassungsschutz – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – berechtigt, seine Informationen vorerst zurückzuhalten. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Spionageabwehr zusätzlich zu einem bereits erkannten Agenten auch noch dessen Führungsoffizier identifizieren will. Dies gilt jedoch nicht z. B. für Informationen zu besonders schweren Straftaten; diese müssen an die Polizei oder Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Jetzt kann man sich im Einzelfall streiten, ob Informationen fälschlicherweise zurückgehalten oder gar nicht erst gesammelt wurden.
Wie gesagt, muss man dann aber in die Arbeit der Behörde einsteigen. Sind es interne Weisungen die dazu geführt haben? Gab es persönliche Fehler? Oder ist es Ressourcenmangel geschuldet? Wurde vom Innenministerium ordentlich geprüft?
Im Zuge der letzten Jahre, gab es auch schon Reformen innerhalb der Behörde: Quelle
Dort wurde beispielsweise die Innenrevision verstärkt, Personal ausgetauscht, Dienstvorschriften aktualisiert sowie neue Regeln zur Dokumentführung beschlossen. Herauslesen kann man aber auch, dass es bei der Umstrukturierung im Personal mit dem Ziel einen stärkeren Anteil von gehobenen Dienst zu erreichen, schlicht Stellen im mittleren Dienst abgebaut wurden. Es wurde also Personal gekürzt.
Nur zur Info, zum sächsichen Verfassungsschütz gehören nicht mal 200 Angestellte. Schaut man sich das Stellensoll an, fragt man sich schon, warum in einen Bundesland, das immer wieder durch verfassungsfeindliche Fälle auffällt, Personal an Bekämpfung eben dieser eingespart wird.
Nein, eher ein Versagen von Menschen, die sich nicht an gemeinsam geschaffene Regeln halten können. Die Gründe dafür sind vielfältig und siehe Marktplatzregeln zur wertschätzenden Kommunikation usw. haben wir auch hier und da unsere Probleme damit. Das hat nichts mit „der Politik“ zu tun. Wer so argumentiert, macht es sich zu einfach.