AKTIVE Sterbehilfe muss sofort straffrei werden!

Im Prinzip hast Du recht.
Aber, was fühlen die Angehörigen, wenn der Todkranke den Suizid wählt anstatt noch einige Zeit mit seinen Angehörigen zu verbringen. Darf es deshalb nach einer längeren Beziehungszeit allein von dem Willen des Todkranken abhängen?
Deshalb meine Aussage, dass die Selbsttötung auf ein Minimum, auf den Einzelfall beschränkt bleiben muss.
Es sind alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2022/ethikrat-staerkung-von-suizidpraevention-und-selbstbestimmung

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Heute mal ein Buchtipp:

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Lieber Tobias,
ich hatte eine Vorsorgevollmacht für meine Lebensgefährtin, Renate Brandenburg-Trunschel - ehemals Parteimitglied.
In Abstimmung mit dem behandeltem Arzt haben „wir“ beschlossen alle lebensverlängerten Maßnahmen einzustellen.
Ich bin skeptisch gegenüber sich selbst das Leben zu nehmen. Es sind Einzelentscheidungen zu treffen. Das kann man nicht pauschalieren.

Hast Du Dir angesehen, was nach der Sitzung veröffentlicht wurde, Tobi, bzw. weißt Du, welche Ergebnisse dabei herauskamen?

Ich habe bis heute noch keine Unterlagen zu den Ergebnissen gesehen. Soweit ich das überblicke war das ein reiner Meinungsaustausch. Am Ende der Sitzung wurde auch nicht über weitergehende Termine gesprochen.

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Das ist sehr schön. Aber es gibt halt nicht immer ein „wir“. Viele Menschen wollen diese Entscheidung allein treffen und möchten sich nicht beraten lassen. Das ist ja einer der Punkte, die immer wieder hoch kochen, wenn es darum geht, wie Menschen ihre Entscheidung treffen wollen.

Richtig ist, dass es hier immer um Einzelfallentscheidungen geht.

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TV-Tipp!

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Sterbehilfe: Mehrheit der Deutschen für Suizidassistenz durch Ärzte

Hamburg, 26. Januar 2023 – Immer wieder wird in Deutschland über die Gesetzeslage zur Sterbehilfe diskutiert. Eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass eine Mehrheit der Deutschen (55%) es begrüßen würde, wenn Ärzte und Sterbehilfeorganisationen dazu berechtigt wären, beim Suizid zu assistieren. Unter den Befürwortern sprechen sich allerdings die meisten (33%) dafür aus, dass ärztliche Suizidassistenz nur dann erlaubt sein sollte, wenn keine finanzielle Aufwandsentschädigung bezahlt wird. Knapp jeder Fünfte (22%) würde einer solchen Erlaubnis auch mit finanzieller Aufwandsentschädigung positiv gegenüberstehen. Nur 15 Prozent der Befragten geben an, für ein vollständiges Verbot von Suizidassistenz zu sein. Weitere 13 Prozent würden es bevorzugen, wenn nur nahe Angehörige des Betroffenen dazu berechtigt wären.

https://www.ipsos.com/de-de/sterbehilfe-mehrheit-der-deutschen-fur-suizidassistenz-durch-arzte

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gerade ein Buchtitel aufgeschnappt:
„Ihr wollt in Würde sterben? Lebt das erst so!“

OK, nicht sehr feinfühlig, hat aber was.

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Ärzte mit Nachfragen zum ärztlichen Suizid:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141745/Aerzte-mit-Nachfragen-zum-aerztlich-assistierten-Suizid-konfrontiert

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