Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze - Neuer Anlauf

Wieso? @Alina s Ini zielt auf die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (=BBG). Wenn, dann sollten wir uns darum kümmern, wozu es k/eine solche braucht.

Was heißt das für den Fall, dass wir das BGE nicht durchkriegen? Da wäre doch Alinas Idee, eine separate Ini zu haben, durchaus sinnvoll.

Obergrenze für Rente und Arbeitslosengeld? Warum? Ich war bisher eher in der unteren Mittelschicht, auch schon länger arbeitslos und mal selbständig. Dennoch plädiere ich dafür keine Obergrenzen einzuführen. Wenn wir keine BBG, also auch keine Obergrenzen haben wollen, dann lässt sich eine Obergrenze für Rente und ALG kaum rechtfertigen.

Die Frage ist dann natürlich noch, wie hoch Rente und ALG sein sollen, zum Beispiel 60% der letzten Einkünfte aus Erwerbsarbeit, allerdings abzüglich der laufenden Einkünfte, z.B. aus Miete, Kapitalertrag. Auf Miete und Kapitalertrag gäbe es keine Rente/ALG. Nur so als Hirngespinst.

Sollten wir eine Obergrenze für ALG/Rente wollen, dann müssten wir fast schon für ein ALG, eine Rente plädieren. Also alle erhalten das gleiche. Wer mehr will, muss sich privat absichern. Wäre die Frage ob bedingungslos oder unter Berücksichtigung sonstiger Einkünfte…

Hmm, da ich mich gerade intensiv mit den gesetzlichen Unfallversicherungen beschäftigen darf, ich bin gerade in Ausbildung zur Aufsichtperson bei einer Berufsgenossenschaft - trotzdem keine Garantie auf Richtigkeit - folgendes:

Klar, darüber könnte nachgedacht werden. Jedoch ist die gesetzliche Unfallversicherung - nicht zu verwechseln mit einer privaten Unfallversicherung - mit wenigen Ausnahmen nur für Berufsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Diese wird vollständig von den Unternehmer*innen bezahlt. (ja, auch hier keine Regel ohne Ausnahme: die Unfallkassen von Bund und der Länder wird durch Steuermittel finanziert, also z.B. Angestellte Lehrer*innen, Student*innen, Schüler*innen und z.B. Eltern, die ihre Kids zur Schule, Kita etc. fahren.)

Die BG’en und Unfallkassen sind mit einer paritätisch besetzten Selbstverwaltung ausgestattet. Die Selbstverwaltungen beschließen, welche Unfälle als Berufsunfälle zählen und welche nicht. Ähnlich bei den Berufskrankheiten. Dort ist jedoch auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligt.

Dieses System könnte z.B. auch für die Krankenkasse übernommen werden. Vertreter*innen von Einzahlenden können darüber bestimmen. Müsste nur darauf geachtet werden, dass nicht nur Extremsportler*innen vertreten sind. ;o)

Siehst nicht nur du so. Wenn man dies abschafft, dann müssten die Löhne fairerweise um den AN-Anteil nach unten korrigiert werden, denn es werden ja immer die Bruttolöhne verhandelt. Aber grundsätzlich macht es nicht viel Unterschied für den Arbeitgeber (der ja eher ein Arbeitnehmer ist, denn er nimmt unsere Arbeitskraft und zahlt dafür). Die Frage ist nur, ob dies die Position der Arbeitnehmer*innen bei den bisher quasi „paritätisch“ finanzierten Sozialversicherungen schwächt. Wenn man aber die Gesetzlichen Unfallversicherungen betrachtet, nicht zwangsläufig.

Sehe ich nicht so. Entweder solidarisch oder nicht. Das mit der BBG ist eine Scheinsolidarität. Je weniger Ausnahmen und Regeln, desto übersichtlicher und einfacher handhabbar, oder?

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Habe es aus Zeitgründen nur überfliegen können - werde aber noch aufmerksam durchackern.

Mein Senf dazu:
Habe als Freiberufler freiwillig bei TK versichert fast 2 Jehrzehnte fett draufzahlen müssen (solidarisch etwa 350,-€ gegenüber etwa 200,- priv.), bis eine Petition dies ändern könnte - für mich zu spät. Musste in Lohn- abhängigen- Verhältniss wechseln - just als Entlastung kam.
Denke jeder ‚Selbstständiger‘ der präker unterwegs ist kennt das.
Unsolidarisch kam mir nicht in die Tüte, und jedes Mal, wenn sich Privaten bei mir gemeldet hatten, sagte ich: " gerne, nur bin ich gerade in Behandlung wegen Rückenleiden". Da waren sie weg. Was will uns das sagen?

Private Extras wird man/Frau nicht kleinhalten können, denn notfalls wird eine private Klinik in der Karibik oder GB oder d. Schweiz bar bezahlt.

Ergo: Es gilt, alles was nur geht für d. Solidargemeinschaft herauszuholen!
Basta!

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Das ist richtig. Aber offensichtlich ist die Forderung „Wir schaffen mal eben die Beitragsbemessungsgrenze ab“ zu einfach. Da gibt es wohl noch einiges, was dabei zu beachten ist. Das können wir mal aggregieren und daraus ein vernünftiges und umfassendes „Abschaffungsprogramm“ schnüren.

Denn wenn uns Menschen mit genau den Kritikpunkten begegnen, die hier schon genannt werden und wir darauf keine Antworten haben, dann ist das schlecht. Dann stehen wir als populistische Partei ohne durchdachte Pläne da. Das wollen wir doch nicht.

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@anon5943764
Ich hätte Zeit.
Versendest Du eine Einladung ?
Frank

Call klingt an sich gut. Bin aber bis zum 30.8. im Urlaub.

Sorry, da hab’ ich Call ‚Team Grafik‘.

Ich würde mich gerne beteiligen.

Führt jemand ein Protokoll und postet es hier? Wäre für alle hilfreich, die keine Zeit haben.

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Gut, dass hier mal der TK Gesundheit erwähnt wurde.
Was soll hier diese doppelte Stocherei an solitären Problemen?
Wie seit Monaten, wird hier konzeptionslos von einem Punkt zum nächsten gesprungen. Dabei hängt alles mit allem zusammen.
Diese Thematik ist so komplex, dass wir sie hier und so nicht voranbringen „können“. Ein typisches Beispiel von gut gedacht schlecht gemacht.
Da brauchen wir uns über die Etablierten nicht zu beschweren.

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Hätte an dem Termin Zeit und würde auch einen anderen annehmen.

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oder diese (solidarische) gar nicht erst zu verlassen.

Da die Beiträge für Gutverdiener in den Privaten erhäblich niedriger lagen, war aber auch Luft für eine zus. Arbeitsunfächigkeitsversicherung - die fast obligatorisch abgeschlossen wurde.
Wer’s nicht tat, verstand ofenbar das System nicht.

Die Beitragsbemessungsgrenze für Freiberufler mit freiwilligem Status dei ‚Gesetzlichen‘ ist aber schon vor gewissen Zeit (?) von ca 3.500,- (was ich aber nicht verdienen konnte) auf fast 1/3 nach unten korrigiert werden. (Entsprechende Petition habe ich seinerzeit mitgezeichnet / bezahlt habe ich aber bis zuletzt so um 360,-/mtl. (11% von 3.500,-).
(derzeit TK: EIN mind. 1.096,67 € >>
Beitrag: 173,27 € mtl.)

Nach Wechsel zu Lohnabhängikeit war dies aber eben unkompliziert!.

Wer also ggf. sich bewusst aus der ‚solidarischem‘ KV-System ausgeklinkt, sich ‚preiswert‘ unterversichert durchschlawinert hat…
hat das Nachsehen.

Oder hast Du irgend ein ‚nicht-system-konformen‘ Härtefall im Sinn?

Dagegen sind ‚Beitragsbemessungsgrenzen‘ für PflichtVersicherungen:

wohl was völlig anderes (?).

edit
letztlich bin ich für Abschaffung der 2-Klassen-Kassen.
Jeder zahlt gemäss seiner Möglichkeiten (wie es bei Steuern auch sein sollte),
… und die limitierende Grösse zeichnet ;- ) die INI: ‚Umverteilung‘.
bzw. das, was bei:
https://marktplatz.dib.de/t/reichtum-muss-grenzen-haben-ii/39197
raus kommt.

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Oder einfach gesagt:
Mit der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze auch
Abschaffung des „Mindestbeitrages“ (bis auf einen evtl. „symbolischen“ Beitrag von X €
Einführung der Bürgerversicherung für alle Bevölkerungsgruppen und
für alle Einkommensarten (also auch Zinsen, Dividenden, Pachten, Mieten, Tantiemen, Lizens- und Patentgebühren, … Diese leistungslosen Einkommen (auch „Kapitalerträge“) zahlen derzeit nur pauschal 25 % Kapitalertragsteuer (Anstatt den Spitzensteuerasatz der Einkommenssteuer eines Arbeitenden) und (noch viel asozialer) leisten dafür keinerlei Beitrag zum Sozialsystem)

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Es gibt noch eine weitere Initiative, die bereits im DiB-Parteiprogramm ist:

Das ist doch eine gute Ausgangsbasis.

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