Wieso? @Alina s Ini zielt auf die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (=BBG). Wenn, dann sollten wir uns darum kümmern, wozu es k/eine solche braucht.
Was heißt das für den Fall, dass wir das BGE nicht durchkriegen? Da wäre doch Alinas Idee, eine separate Ini zu haben, durchaus sinnvoll.
Obergrenze für Rente und Arbeitslosengeld? Warum? Ich war bisher eher in der unteren Mittelschicht, auch schon länger arbeitslos und mal selbständig. Dennoch plädiere ich dafür keine Obergrenzen einzuführen. Wenn wir keine BBG, also auch keine Obergrenzen haben wollen, dann lässt sich eine Obergrenze für Rente und ALG kaum rechtfertigen.
Die Frage ist dann natürlich noch, wie hoch Rente und ALG sein sollen, zum Beispiel 60% der letzten Einkünfte aus Erwerbsarbeit, allerdings abzüglich der laufenden Einkünfte, z.B. aus Miete, Kapitalertrag. Auf Miete und Kapitalertrag gäbe es keine Rente/ALG. Nur so als Hirngespinst.
Sollten wir eine Obergrenze für ALG/Rente wollen, dann müssten wir fast schon für ein ALG, eine Rente plädieren. Also alle erhalten das gleiche. Wer mehr will, muss sich privat absichern. Wäre die Frage ob bedingungslos oder unter Berücksichtigung sonstiger Einkünfte…
Hmm, da ich mich gerade intensiv mit den gesetzlichen Unfallversicherungen beschäftigen darf, ich bin gerade in Ausbildung zur Aufsichtperson bei einer Berufsgenossenschaft - trotzdem keine Garantie auf Richtigkeit - folgendes:
Klar, darüber könnte nachgedacht werden. Jedoch ist die gesetzliche Unfallversicherung - nicht zu verwechseln mit einer privaten Unfallversicherung - mit wenigen Ausnahmen nur für Berufsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Diese wird vollständig von den Unternehmer*innen bezahlt. (ja, auch hier keine Regel ohne Ausnahme: die Unfallkassen von Bund und der Länder wird durch Steuermittel finanziert, also z.B. Angestellte Lehrer*innen, Student*innen, Schüler*innen und z.B. Eltern, die ihre Kids zur Schule, Kita etc. fahren.)
Die BG’en und Unfallkassen sind mit einer paritätisch besetzten Selbstverwaltung ausgestattet. Die Selbstverwaltungen beschließen, welche Unfälle als Berufsunfälle zählen und welche nicht. Ähnlich bei den Berufskrankheiten. Dort ist jedoch auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligt.
Dieses System könnte z.B. auch für die Krankenkasse übernommen werden. Vertreter*innen von Einzahlenden können darüber bestimmen. Müsste nur darauf geachtet werden, dass nicht nur Extremsportler*innen vertreten sind. ;o)
Siehst nicht nur du so. Wenn man dies abschafft, dann müssten die Löhne fairerweise um den AN-Anteil nach unten korrigiert werden, denn es werden ja immer die Bruttolöhne verhandelt. Aber grundsätzlich macht es nicht viel Unterschied für den Arbeitgeber (der ja eher ein Arbeitnehmer ist, denn er nimmt unsere Arbeitskraft und zahlt dafür). Die Frage ist nur, ob dies die Position der Arbeitnehmer*innen bei den bisher quasi „paritätisch“ finanzierten Sozialversicherungen schwächt. Wenn man aber die Gesetzlichen Unfallversicherungen betrachtet, nicht zwangsläufig.
Sehe ich nicht so. Entweder solidarisch oder nicht. Das mit der BBG ist eine Scheinsolidarität. Je weniger Ausnahmen und Regeln, desto übersichtlicher und einfacher handhabbar, oder?